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Versicherungsberater - Rechtsschutzversicherung
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"Recht haben" heißt leider noch lange nicht "Recht bekommen". Das Risiko einen Prozess zu verlieren ist immer vorhanden - auch wenn man sich im Recht wähnt. Ein verlorener Prozess kann zur Folge haben, dass man hohe Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten bezahlen muss. Wenn Sie das Risiko, Rechtsverfolgungskosten bei Verlust des Prozesses selbst zu tragen, vermeiden wollen, können Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Schließlich ist es richtig ärgerlich, wenn man aus Angst vor den Kosten klein beigeben muss, obwohl man eigentlich meint, im Recht zu sein. Bei der Rechtsschutzversicherung unterscheidet man verschiedene Versicherungsarten, die verschiedene Rechtsgebiete abdecken: Verkehrs-Rechtsschutz, Privat- und Berufs-Rechtsschutz, Grundstücks- und Miet-Rechtsschutz.
Problem der Rechtsschutzversicherung ist aber, dass viele Streitigkeiten ausgeschlossen sind, so z. B.:
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Bauvorhaben: Nicht mitversichert sind Auseinandersetzungen bei Planung, Errichtung und Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes bzw. Gebäudeteiles
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Bergbauschäden
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Planfeststellungs-, Flurbereinigungs-, Umlegungs- sowie Enteignungsverfahren
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Familien- und Erbrecht, z. B. Scheidung (Ausnahme: Arag für ca. 79 Euro zusätzlich im Paket mit einer anderen Rechtsschutzversicherung bei einer Selbstbeteiligung von 500 Euro)
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Kirchenrecht
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Steuer- und Abgabenrecht (in Bezug auf Grundstücke, Gewerbetreibende, Freiberufler)
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Spiel-, Wett-, Bürgschafts-, Garantie- sowie Schuldübernahmeverträge
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Innere Unruhen, Streiks sowie Aussperrung
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Erdbeben, Nuklearschäden sowie radioaktive Strahlen
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Freiwillige Gerichtsbarkeit
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vor Verfassungsgerichten
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Vorsatztaten
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Fälle, deren Ursache bereits gesetzt ist. So muss z. B. für Rechtsstreitigkeiten aus einem Vertrag die Rechtsschutzversicherung in der Regel bereits vor dem Vertragsabschluss abgeschlossen sein.
Eine Geldstrafe oder eine Zahlung, zu der man im Straf- oder Zivilprozess verurteilt wird, übernimmt die Rechtsschutzversicherung ebenso nicht.
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Die Rechtsschutzversicherung ist eine der weniger wichtigen Versicherungen, denn es macht keinen Sinn, die Kosten für den Streit um kleinere Streitigkeiten zu versichern. Wichtig kann der Schutz für Prozesse um größere Summen sein. Bedenken Sie aber die vielen Ausschlüsse. Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung ist hier sinnvoll.
Es gibt teure Rechtsverfolgungskosten (z. B. bei Streitigkeiten um hohe Schmerzensgelder), dessen Risiko bei Verlust des Prozesses so hoch sein kann, dass Verbraucher die Prozessführung von Anfang an scheuen und somit gänzlich auf ihr Recht verzichten würden. Dafür können Rechtsschutzversicherungen (mit hoher Selbstbeteiligung und bei richtiger Prioritäten-Einordnung) sinnvoll sein. Ein Rechtsstreit tritt übrigens nicht, wie andere Versicherungsfälle, unvorhergesehen ein. In der Regel entscheidet man auch selbst, ob man sich streiten will oder nicht. Eine Geldstrafe oder eine Zahlung, zu der man im Straf- oder Zivilprozess verurteilt wird, übernimmt die Rechtsschutzversicherung nicht.
Erst wenn Haftpflicht-, Risikolebens-, Berufsunfähigkeits-, Unfall-, Krankentagegeld-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung - bei entsprechendem Bedarf und in ausreichender Höhe - abgeschlossen sind und dann noch Geld verfügbar ist, könnte man eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Viele zahlen aber weit über 200 Euro im Jahr für eine Rechtsschutzversicherung und haben noch nicht einmal eine Berufsunfähigkeitsversicherung, oder sie haben - über eine Risikolebensversicherung - ihre Familie noch nicht ausreichend abgesichert.
Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließen will, sollte auf jeden Fall eine mit hoher Selbstbeteiligung wählen. Es macht keinen Sinn, sich wegen geringer Kosten zu versichern. Wichtig ist ein Schutz für Prozesse um größere Summen, weil dann auch Gerichts- und Anwaltskosten teuer werden können. Und fallen Sie nicht auf die falsche Werbung der Gesellschaften herein: Der Rechtsschutzversicherte, der, angeblich dank seiner Rechtsschutzversicherung, strahlend das Gericht verlässt, brauchte im Grunde gar keine Versicherung. Denn wer einen Prozess gewinnt, hat keine Kosten (alle Kosten muss der Verlierer tragen, außer etwa bei Arbeitsgerichtsverfahren in der ersten Instanz). Sie bekommen Ihr Recht also auch ohne Rechtsschutzversicherung. Wer einen guten Anwalt hat, der von aussichtslosen Prozessen abrät und Erfolg versprechende Prozesse gewinnt, braucht im Grunde keine Rechtsschutzversicherung.
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