Versicherungsberater - KFZ-Versicherung
 
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Es gibt mehrere Arten von Kraftfahrzeugversicherungen:

Kfz-Versicherungen sind unübersichtlich, weil die Kfz-Versicherer mit ständigen Neuerungen in den Bedingungen, sinkenden Prämien und unzähligen Rabatten locken. Daher ist eine Aussage über einen aktuell günstigen Anbieter im Bereich der Kfz-Versicherung nahezu unmöglich. Prämienvergleiche in den Medien sind somit meist nur wenig hilfreich, da sie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits veraltet sind.

 

Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jeden Halter eines Kraftfahrzeuges gesetzlich vorgeschrieben. Die anderen genannten Verträge sind freiwillig.

Bei der Ermittlung Ihres Bedarfs sollten Sie anhand einiger Fragen prüfen, ob Sie richtig versichert sind. Zunächst müssen Sie sich die Frage stellen, wer die Kosten übernimmt, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Schaden verursachen. Prüfen Sie die Deckungssumme und die Höhe der Prämie. Besteht der Vertrag nicht bei einem günstigen Anbieter, holen Sie sich Gegenangebote ein und kündigen Sie den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres.

Bei der Kaskoversicherung sollten Sie ebenso verfahren. Prüfen Sie, ob sich eine Vollkasko- oder eine Teilkaskoversicherung für Ihr Fahrzeug lohnt. Vereinbaren Sie, um Prämien zu sparen, eine Selbstbeteiligung. Bei niedrigem Beitragssatz in der Kfz-Haftpflichtversicherung, z. B. 30 bis 40 %, sollten Sie die Prämien für Vollkasko- und Teilkaskoversicherung vergleichen.

Eine evtl. bestehende Insassenunfallversicherung sollte unverzüglich gekündigt werden.


Notieren Sie alle wichtigen Daten nach einem Unfall. Verwenden Sie für die Unfallaufnahme möglichst einen Europäischen Unfallbericht.

Folgende Informationen sind wichtig:

1. Unfallort (Ort, Datum, Uhrzeit)

2. Unfallgegner (Name und Anschrift des Fahrers und des Kfz-Halters, Kfz-Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer)

3. Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge.

Fertigen Sie möglichst noch am Unfallort Fotos und eine Skizze vom Unfallort an. Notieren Sie Aussagen von Zeugen mit Name und Anschrift und lassen Sie sich die Aussage möglichst auch un-terschreiben.

Falls Ihr Unfallgegner Fahrerflucht begeht und Sie sein Kennzeichen notieren konnten, können Sie den Versicherer des Fahrzeugs beim Zentralruf der Autoversicherer unter der Telefonnummer 0180 - 25026 erfragen.

Sofern Sie an einem Unfall kein Mitverschulden trifft, können Sie, je nach Schwere des Unfalles und nach Alter und Zustand Ihres beschädigten Fahrzeugs, folgende Positionen bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen:

Sachschäden und Folgekosten: Hierzu gehören insbesondere Kosten für Sachverständigengutachten, Reparatur, Wertminderung, Mietwagen, Nutzungsausfall, Abschleppkosten, Bergung, Verschrottung, Finanzierung, Rechtsanwalt, Ab- und Anmeldung des Autos, Nummernschilder, Telefon, Porto, Fahrtkosten.

Personenschäden: Hierzu gehören insbesondere Kosten für ärztliche Behandlung, Krankenhaus, Medikamente, medizinische Hilfsmittel, Rehabilitation/Kur, kosmetische Operationen, Schmer-zensgeld.

Vermögensschäden: Hierzu gehören insbesondere Verdienstausfall und Zahlung einer Rente.
 

 

Die Versicherer kalkulieren die Beiträge nach der Wahrscheinlichkeit, mit der ein Fahrer einen Unfall verursacht. Geschätzt wird die Wahrscheinlichkeit auf Basis einer Reihe individueller Risikomerkmale des Versicherungsnehmers und seines Fahrzeugs. Zu den Risikomerkmalen gehören z. B.:

  • Alter

  • Geschlecht

  • Dauer seines Führerscheinbesitzes

  • Wohnort,

  • die voraussichtliche Fahrleistung

  • Anzahl der erwachsenen Kinder

  • und bei einigen Autoversicherern auch der Beruf

     

 
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