Notieren Sie alle wichtigen Daten nach einem Unfall. Verwenden Sie für die Unfallaufnahme möglichst einen Europäischen Unfallbericht.
Folgende Informationen sind wichtig:
1. Unfallort (Ort, Datum, Uhrzeit)
2. Unfallgegner (Name und Anschrift des Fahrers und des Kfz-Halters, Kfz-Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer)
3. Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge.
Fertigen Sie möglichst noch am Unfallort Fotos und eine Skizze vom Unfallort an. Notieren Sie Aussagen von Zeugen mit Name und Anschrift und lassen Sie sich die Aussage möglichst auch un-terschreiben.
Falls Ihr Unfallgegner Fahrerflucht begeht und Sie sein Kennzeichen notieren konnten, können Sie den Versicherer des Fahrzeugs beim Zentralruf der Autoversicherer unter der Telefonnummer 0180 - 25026 erfragen.
Sofern Sie an einem Unfall kein Mitverschulden trifft, können Sie, je nach Schwere des Unfalles und nach Alter und Zustand Ihres beschädigten Fahrzeugs, folgende Positionen bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen:
Sachschäden und Folgekosten: Hierzu gehören insbesondere Kosten für Sachverständigengutachten, Reparatur, Wertminderung, Mietwagen, Nutzungsausfall, Abschleppkosten, Bergung, Verschrottung, Finanzierung, Rechtsanwalt, Ab- und Anmeldung des Autos, Nummernschilder, Telefon, Porto, Fahrtkosten.
Personenschäden: Hierzu gehören insbesondere Kosten für ärztliche Behandlung, Krankenhaus, Medikamente, medizinische Hilfsmittel, Rehabilitation/Kur, kosmetische Operationen, Schmer-zensgeld.
Vermögensschäden: Hierzu gehören insbesondere Verdienstausfall und Zahlung einer Rente.
|