Ablauf
In der Kapitallebensversicherung ist mit dem Ablauf die Enstehung des Anspruchs auf die Versicherungsleistung, in der Risikolebensversicherung und in der Schadenversicherung das Ende der Gefahrtragung und der Beitragszahlungspflicht verbunden.
Abrechnungsverband
Zusammenfassung bestimmter Tarifgruppen in der Lebensversicherung in gesonderten Gewinn- und Verlustrechnungen. Aus den Überschüssen eines jeden Abrechnungsverbandes werden in der Lebensversicherung die Überschußanteilsätze für die Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer bestimmt.
Absatz
siehe Marketing / Vertrieb
Abschlußagent
Versicherungsvertreter mit Abschlußvollmacht.
Abschlußgebühr
Vom Bausparer bei Abschluß des Bausparvertrages zu zahlendes Entgelt fürAbschlußkosten, das je nach Tarif zwischen 1% und 1,6% der Bausparsumme beträgt.
Abschlußprovision
Bei Abschluß eines Versicherungsvertrages fällig werdende Provision für den Abschlußvermittler.
Abschreibung
Herabsetzzung des Buchwertes von Gegenständen des Anlagevermögens.Sie kann sich entweder in Promille aus der Versicherungssumme/Beitragssumme errechnen oder aber in Pozent aus dem Beitrag.
Absturz von Luftfahrzeugen
Brand-, Explosions-, und Trümmerschäden, die durch Anprall oder Absturz bemannter Flugkörper, ihrer Teile oder Ladung entstehen, sind in der Feuerversicherung, in der Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung und in der Hausratversicherung jeweils bedingungsgemäß eingeschlossen.
Abtretung
Vertraglich geregelte Übertragung einer Forderung (oder eines Rechts) von einem Gläubiger auf einen anderen Gläubiger. Die Abtretung ist eine Übertragung der Rechte und Ansprüche aus der Versicherung vom VN auf einen Dritten (z.B. einer Bank zur Absicherung eines Kredites). Die Rechte können ganz oder teilweise (z.B. ohne Einschluß der Überschußbeteiligung) übertragen werden. Eine Zustimmung des VU ist nicht erforderlich. Die Abtretung kann gegenüber dem VU natürlich erst wirksam werden, wenn sie ihm auch zugegangen ist. Die Wirkungen einer Abtretung sind beträchtlich. Sie umfassen in aller Regel das Recht auf Kündigung und die Auszahlung der Versicherungsleistung an den Dritten (auch Zessionar genannt). Die Abtretung der Versicherungsforderung ist durch allgemeine Vorschriften und Bestimmungen des Versicherungsrechts (z.B. § 15 VVG und in den AVB enthaltene Anzeigepflichten) beschränkt.
Abwässerschäden
In der Haftpflichtversicherung sind Sachschäden durch Abwässer grundsätzlich ausgeschlossen, können jedoch gegen Beitragszuschlag eingeschlossen werden.
AfA
Absetzung für Abnutzung. Steuerliche Bezeichnung für (planmäßige) Abschreibung.ArbeitgeberanteilBeiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, sowie Arbeitslosenversicherung werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Agent
Versicherungsvertreter
Agenturkonto
Konto des Versicherers, auf dem die dem Versicherungsvertreter zugeleiteten Prämienrechnungen und die anfallenden Provisionen erfaßt werden
Agio
Lateinisch: Aufgeld. Unterschied zwischen dem Nennwert und dem darüber liegenden Ausgabekurs eines Wertpapiers (Aktie, festverzinsliche Wertpapiere) bzw. dem Rückzahlungsbetrag.
Akkreditiv
Anweisung des Käufers über seine Bank an die Bank des Verkäufers. Beinhaltet vielfach auch, welcher Transportversicherungsschutz zu nehmen ist. Die Banken verlangen Übernahme der Akkreditivvorschriften in die versicherungszertifikate, z.B. Deckung zu englischen Bedingungen (Institute CargoClauses) oder bei einem englischen Versicherer
Akquisition
Lateinisch: Erwerb. In der Versicherungswirtschaft verwendet für die Vermittlung und den Abschluß von Versicherungsverträgen.
Aktenlose Bestandsverwaltung
Vollständige Übernahme der vertragserheblichen Daten in Speicher mit direktem Zugriff und Mikroverfilmung der chronologischen Ablage mit entsprechenden Register.
Aktie
Wertpapier, das an der Börse gehandelt wird und dem Aktionär sein Anteilrecht am Grundkapital einer Aktiengesellschaft bescheinigt. Mindestnennbetrag 50,- DM (25,- €). Höhere Aktienbeträge müssen auf volle hundert DM lauten. Man unterscheidet:
- Inhaberaktien
- Namensaktien
Aktiengesellschaft
Abkürzung: AG
Handelsgesellschaft, deren Grundkapital in Teilsummen zerlegt, von zahlreichen Kapitalgebern (Aktionären) aufgebracht wird. Diese haften für Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft nur mit ihrer Einlage.Die Aktiengesellschaft ist eine typische Organisationsform von Großunternehmen.Organe: Vorstand (Geschäftsführung), Aufsichtsrat, Hauptversammlung. Letztere beschließt u.a. die Gewinnverteilung (Dividende).
Aktiva
Bezeichnung für das Vermögen als Gesamtheit aller im Unternehmeneingesetzten Wirtschaftsgüter in der Bilanz.
Allgemeine Bemessungsgrundlage
Begriff aus der Sozialversicherung. Feststehender Wert, der jährlich durch die Bundesregierung festgesetzt wird. Die Allgemeine Bemessungsgrundlage verändert sich im gleichen Verhältnis, wie die durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelte aller Versicherten der beiden letzten Jahre vor der Berechnung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nach dem Gesetz zur Regelung des rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBB) von 1976 sind AGB "alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluß eines Vertrages stellt".
Allgemeine Versicherungsbedingungen
AVB sind Bedingungen, die dazu bestimmt sind, in eine unbegrenzte Anzahl gleichliegender Versicherungsverträge als Bestandteil aufgenommen zu werden.
Allmählichkeitsschäden
Es sind in der Haftpflichtversicherung Haftpflichtansprüche ausgeschlossen, die durch allmähliche Einwirkungen der Temperatur, von Gasen, von Dämpfen oder Feuchtigkeit usw. entstehen.
Alterserhöhung
Theoretische Annahme eines höheren Eintrittsalters bei erhöhtem Risiko in der Lebensversicherung.
Altersgrenze
Siehe: Flexible Altersgrenze
Altershilfe für Landwirte
Das "Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte" trat am 1. 10. 1957 in Kraft.
Die Altershilfe geht davon aus, daß der ältere Landwirt das Recht auf Wohnung und Verpflegung auch nach der Hofübergabe behält. Die landwirtschaftliche Altershilfe will deshalb lediglich den zusätzlichen Bargeldbedarf der älteren Landwirte decken und somit die rechtzeitige Hofübergabe an jüngere Landwirte fördern.
Die landwirtschaftliche Altershilfe wird von den landwirtschaftlichen Alterskassen (LAK) durchgeführt. Der Landwirt kann der Altershilfe als Pflichtversicherter oder freiwillig Versicherter angehören.
Altersruhegeld
Begriff aus der Gesetzlichen Rentenversicherung. Wird in der Regel mit der Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt.
Altersversicherung
Vorsorge für das Alter durch Renten- oder Kapitalversicherungen
Altersversorgung
Vorsorge für das Alter auf verschiedensten wirtschaftlichen und juristischen Wegen, z.B. durch Sparen, Leibrenten, Kauf und Bereitstellung von Sachwerten usw.
Alterungsrückstellung
Mit dem Alter wächst das Risiko der Krankheitskosten- und Krankentagegeldversicherung, welches durch diese besondere Rückstellung berücksichtigt wird.
Altlasten
Schäden im Zusammenhang mit der in der Vergangenheit erfolgten Verunreinigung von Boden und/oder Grundwasser oder von Gewässern.
Ambulante Behandlung
Ärztliche Behandlung in der Praxis des niedergelassenen Arztes oder Zahnarztes oder im Ambulatorium eines Krankenhauses.
Amortisation
-Planmäßige, allmähliche Tilgung einer Schuld (z.B. Hypothek).
-Rentabilität einer Investition
Amtliches Kennzeichen
Die überwiegende Mehrzahl der Kraftfahrzeuge oder Anhänger dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens von der Zulassungsstelle im Verkehr zugelassen sind.
Anamnese
In der Personenversicherung verwendeter medizinischer Begriff:
Gesundheitliche Vorgeschichte unter besonderer Berücksichtigung der Vorerkrankungen.
Änderungsrisiko
Änderung des versicherten Risikos durch Änderung von Risikofaktoren infolge z.B. wirtschaftlicher, rechtlicher oder technischer Veränderungen (z.B. Vergrößerung der Einbruchdiebstahlkriminalität; Erhöhung von Reparaturkosten; Erhöhung von Gerichtsgebühren).
Anerkennung
Erklärung eines Sozialversicherungsträgers, durch die eine Versicherungsberechtigung oder eine Versicherungspflicht oder die Gültigkeit der gezahlten Beiträge rechtsverbindlich festgestellt wird. Zu unterscheiden vom Schuldanerkenntnis und vom prozessualen Anerkenntnis.
Anfängerrisiko
In der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung wird dem statistisch festgestellten Anfängerrisiko in bezug auf die Schadenträchtigkeit durch die Klasse 0 und die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 Rechnung getragen. In der Fahrzeugvollversicherung gilt ähnliches.
Anfechtung
Ein Begriff des Bürgerlichen Gesetzbuches. Siehe: Arglistige Täuschung.
Angestelltenversicherung
Siehe Sozialversicherung.
Anlagenmischung
Siehe: Kapitalanlage.
Anlagenrisiko
Haftung des Inhabers einer Anlage ohne eigenes Verschulden.
Annahmepflicht
Der Versicherer ist zur Annahme bestimmter Risiken verpflichtet.
Beispielsweise:
- ausländische KFZ in der Krafthaftpflichtversicherung, da Pflichtversicherung
- Monopolversicherungen bei öffentlich-rechtlichen Versicherungsgesellschaften.
Annuität
Die gleichbleibende Jahres- oder Monatsleistung an Zins und Tilgung. Während der Darlehenslaufzeit fällt der Anteil der Zinsen und die Tilgung steigt, da der Zins nur auf den Betrag der verbleibenden Restschuld zu zahlen ist.
Anomalie
Wird überwiegend in der Lebens- und Krankenversicherung verwendet.
Abweichung von normalen Risikoverhältnissen.
Anpassungsklausel
Die Anpassungsklausel kann nach Einführung des neuen Tarifwerks (10.06.87) nicht mehr abgeschlossen werden. Sofern der Kunde eine LV nach dem alten Tarifwerk abgeschlossen hat, bei der zwar eine Dynamik möglich war, aber keine automatische Anpassung beantragt wurde, gilt - ohne besondere Einverständniserklärung - die Anpassungsklausel auch heute noch. Will der Kunde die Dynamisierung durchführen, muß er aber - anders als bei der automatischen Anpassung - selbst tätig werden. Er muß seinen Wunsch schriftlich beim Versicherungsunternehmen äußern. Dieser Erhöhungsantrag ist spätestens drei Monate nach Beginn des Versicherungsjahres zu stellen. Um Beitragsnachzahlungen zu vermeiden, sollte er aber bereits vier Wochen (Bundesbahngeschäft = acht Wochen) vor Beginn des Versicherungsjahres in der HV vorliegen.
Arbeitnehmersparzulage
Für vermögenswirksame Leistungen, die auf einem Bausparkonto angelegt werden, erhält der Arbeitnehmer 10 % Arbeitnehmersparzulage auf max. 936 DM (479 €) jährlich. Die Arbeitnehmersparzulage ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Die vermögenswirksamen Leistungen selbst nicht. Erhaltene Arbeitnehmersparzulagen sind zurückzuzahlen, wenn die 7-jährige Bindefrist nicht eingehalten wird (s. Pkt. 5.7). Durch die hohe Arbeitnehmersparzulage lassen sich mit vermögens-wirksamen Bausparen beachtliche Renditen erzielen. Die Arbeitnehmersparzulage muß über die Einkommensteuererklärung beantragt werden und wird vom Finanzamt nach Prüfung der Einkommensgrenzen direkt dem Bausparer ausgezahlt.
Antrag
Er ist die wesentliche Grundlage des Versicherungsvertrages.
Mit ihm äußert der Kunde den Wunsch, eine Versicherung abzuschließen. Er beantwortet die für den Versicherungsumfang und die Einschätzung des Risikos notwendigen Fragen und unterschreibt ihn.
Anwartschaft
Aussicht auf ein künftig zu erwerbendes Amt oder Recht.
Anzeigepflicht
Vorvertragliche Obliegenheit zur vollständigen und richtigen Anzeige aller für die Übernahme der Gefahr erheblichen Umstände.
Arbeiterrentenversicherung
Begriff aus der Gesetzlichen Rentenversicherung.
Früher Invalidenversicherung.
Arbeitslosenhilfe
Sozialleistung bei Arbeitslosigkeit.
Von eigener Beitragszahlung unabhängig.
Arbeitslosenversicherung
Gehört zur Sozialversicherung. Pflichtversicherung für alle unselbständigen Arbeitnehmer gegen die materiellen Folgen der Arbeitslosigkeit.
Arglistige Täuschung
Die Versicherungsgesellschaft kann ihre Annahmeerklärung wegen arglistiger Täuschung bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht anfechten.
Wirkung: Der Vertrag ist von Anfang an nichtig.
Ärztliche Untersuchung
Möglichkeit der Gesundheitsprüfung.
Assekuranz
Versicherungswirtschaft.
Aufräumungs- und Abbruchkosten
Aufwendungen in der Feuerversicherung für das Aufräumen der Schadenstelle incl. des Abbruchs stehengebliebener Teile.
Aufruhr
Innere Unruhen. Im Rahmen von ISP mitversichert.
Aufsichtsrat
Gesetzlich vorgeschriebenes, von der Hauptversammlung gewähltes Kontrollorgan der Aktiengesellschaft und der Genossenschaft; bestellt den Vorstand, überwacht die Geschäftsführung, prüft Jahresabschluss und Geschäftsbericht; mindestens drei Mitglieder.
Aufwendungen
Begriff des Bilanzrechts.
Ausgleichsanspruch
Anspruch des Vertreters gegen das Versicherungsunternehmen in bestimmten Fällen bei Beendigung des Agenturverhältnisses.
Auskunftspflicht
Verpflichtung des Versicherungsnehmers gegenüber der Versicherungsgesellschaft im Schadenfall jede Auskunft zu erteilen, die diese für erforderlich hält, um den Umfang der Leistungspflicht festzustellen.
Auslandsreisekrankenversicherung
Auf den besonderen Bedarf und die besondere Gefahrenlage abgestellte kurzfristige Krankenversicherung.
Ausschlußklausel
Risikoausschluß.
Außendienst
Versicherungsverkäufer
Außenstände
Im Geschäftsverkehr unbeglichene Forderungen.
Außenversicherung
In der Hausratversicherung sind versicherte Sachen außenversichert, wenn sie sich nicht mehr als drei Monate außerhalb der Wohnung befinden.
Außenwände
Als feuerbeständig gelten Wände.
Außerrechnungsmäßige Zinsen
Begriff aus der Überschußbeteiligung in der Lebensversicherung.
Ausspannung
Abwerbung eines Versicherungsnehmers durch den Vertreter einer anderen Versicherungsgesellschaft.
Ausstellungsversicherung
Besonderer Versicherungszweig im Rahmen der Transportversicherung. Versicherung von Ausstellungsgut.
Aussteuerverversicherung
Besondere Form der Lebensversicherung zur Bereitstellung der Mittel für die Aussteuer des versicherten Kindes. Tarifart 32.
Auszahlungskurs
Der Prozentsatz des Darlehens, der nach Abzug eines Anteils (%) (Damnum/Disagio) an den Darlehensnehmer ausgezahlt wird.
Autoinhaltsversicherung
Versicherung der Gegenstände, die sich im Inneren eines geschlossenen Autos befinden oder bei der Fahrt mitgeführt werden.
Automatenversicherung
Versicherung von Waren-, Musik-, sowie Spielautomaten.
Neben den Automaten selbst ist auch der Inhalt (Waren und Geld) mitversichert.
Aval
Wechselbürgschaft.
AVB
Allgemeine Versicherungsbedingungen.
Bagatellschäden
Kleinschäden, die dem VR regelmäßig besondere Unkostenbelastungen bringen. Dem wird durch Selbstbeteiligungen und Betragsrückerstattung bei schadenfreiem Verlauf des Vertrages entgegengewirkt.
Bargeld
Bargeld ist in die Hausratversicherung bis zu einer bestimmten Entschädigungsgrenze in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen.
Barleistungen
Unter Barleistung versteht man in der Krankenversicherung die Zahlungen von Krankengeld, Mutterschaftsgeld und Sterbegeld.
Bauartklassen
In der Gebäudeversicherung und industriellen Versicherung teilt man die Gebäude nach Bauart und Bedachung ein. Diese Einteilung dient als Grundlage der Tariffierung.
Baugeräteversicherung
Gehört zum Zweig der technischen Versicherungen. Versichert werden Baugeräte, Zusatzgeräte, Baugerüste usw. gegen das Unfallrisiko auf der Grundlage der Allgem. Bedingungen für die Kaskoversicherung von Baugeräten (ABG).
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Spezielle Art der Haftpflichtversicherung auf der Grundlage der Allgem. Haftpflichtbedingungen und besonderen Klauseln.
Baukostenindex
Wird vom Statistischen Bundesamt errechnet und stellt die Grundlage zur Ermittlung der Baupreisveränderung gegenüber dem Basisjahr dar. Von den Sachversicherern wird ein Baukostenindex aufgrund von Schadenregulierungen ermittelt. Er dient dem Verband der Sachversicherer zur Festsetzung der Prämienrichtzahl.
Bauleistungsversicherung
Gegen alle unvorsehbaren Schäden auf dem Bau kann man diese Versicherung abschließen. Sie umfaßt die in dem Versicherungsvertrag bezeichneten Baustoffe, Bauteile und Bauleistungen.
Bauspardarlehen
Ein langfristig gewährtes, verzinstes Gelddarlehen für den Erwerb von Immobilien.
Bauspareinlagen
Mittelzufluß des Bausparers in die Bausparkasse.
Bausparkassen
Zweck-Sparkassen zum Sparen für den Erwerb von Eigenheimen. Einerseits nehmen die Bausparkassen die Einlagen der Sparer entgegen, andererseits gewähren Sie Darlehen für den Erwerb von Wohneigentum.
Bauspartarif
Enthält alle wichtiges Regelungen zum Bausparvertrag.
Bausparversicherungen
Risiko-Lebensversicherungen, die zur Absicherung des noch ungetilgten Bauspardarlehens dient.
Bausparvertrag
Der Bausparvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag (Rechte und Pflichten des Bausparers und der Bausparkasse), durch den der Bausparer nach Leistung von Bauspareinlagen einen Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Bauspardarlehens erwirbt.
Befreiungsversicherung
Bestimmte Personenkreise können sich von ihrer Versicherungspflicht in der sozialen Krankenversicherung befreien lassen. Zu diesen Personen gehören:
- Studenten
- Personen mit geringfügiger Beschäftigung
- Angestellte und Arbeiter, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt und
- Frauen während des Erziehungsurlaubs.
Beitragsfreie Versicherungen
Der Versicherungsnehmer kann eine gemischte Lebensversicherung mit bisher laufender Prämienzahlung in eine beitragsfreie Versicherung mit herabgesetzter Versicherungssumme umwandeln.
Beitragsrückgewähr
Beiträge (ohne Gewinnbeteiligung) werden an den Versicherungsnehmer zurückgezahlt.
Beitragsvorwegabzug
Für die Risikoversicherung ist bei vielen Versicherungsgesellschaften das Überschußssystem der "Beitragsverrechnung" möglich. Dabei wird ein bestimmter, vom jeweiligen Stand der Überschußbeteiligung abhängiger, Betrag vom vertraglichen Beitrag(Bruttobeitrag) in Abzug gebracht. Der Kunde zahlt dann den sich ergebenden verminderten (Netto-)Beitrag. Dieser Nettobeitrag ist nicht garantiert und wird bei einer Änderung der Überschußanteilsätze entsprechend angepaßt.
Beleihungsgrenze
Der Anteil des Beleihungswertes, der nach den Beleihungsrichtlinien maximal beliehen werden kann.
Beleihungswert
Der nachhaltig erzielbare Wert eines Objektes, der sich aus Kaufpreis, Herstellungskosten oder Verkehrswert ergibt. Dabei ist der niedrigste Wert für die Ermittlung der Beleihungsgrenze anzusetzen. Kosten, die nicht unmittelbar den Wert des Objektes beeinflussen, dürfen nicht oder nur teilweise berücksichtigt werden (Notar, Grunderwerbsteuer, usw.).
Bergungskosten; aus dem Bereich der Unfallversicherung
Bis zu einem festgelegten Höchstbetrag werden folgende Kosten übernommen:
- Suchaktion nach Unfallverletzten
- Rettung von Unfallverletzten
- Transport ins nächste Krankenhaus sowie
- Heimtransport
- Transport von Unfalltoten zum Heimatort.
Bestandspflege
Aufrechterhaltung und Betreuung des Kundenstammes.
Bestandspflegeprovision
Entgelt für die Bestandspflege.
Bestandsübertragung
Versicherungsbestand oder -teilbestand wird von einem Versicherungsunternehmen auf ein anderes Versicherungsunternehmen übertragen.
Betriebliche Altersversorgung
Zu unterscheiden sind folgende Formen der betrieblichen Altersversorgung:
- Versorgungszusage des Arbeitgebers
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Unterstützungskasse
- Unverfallbarkeit der Versorgungsansprüche
- Insolvenzversicherung.
Betriebsausgaben
Versicherungsprämien für Versicherungen sind dann Betriebsausgaben, wenn sie ausschließlich durch das Unternehmen getragen werden.
Betriebskrankenkasse
Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Voraussetzung für die Gründung:
- 450 festangestellte Versicherungspflichtige
- Mehrheit der Arbeitnehmer stimmen zu.
Betriebsorganisation
Bestimmte Ordnung im Betriebsgeschehen mit dem Ziel der Rationalisierung von Arbeitsprozessen.
Bewachung
Die Prämie kann in bestimmten Versicherungszweigen (z.B. Feuer- und Einbruchdiebstahlversicherung) rabattiert werden, wenn eine Bewachung des Versicherungsgrundstückes erfolgt.
Bezugsberechtigung
Der VN der Lebensversicherung muß bei Vertragsabschluß eine Willenserklärung abgeben, wer im Versicherungsfall der Bezugsberechtigte ist.
Bezugsrecht
Rechte der alten Aktionäre auf den Bezug neu auszugebener Aktien im Verhältnis zu ihrem bisherigen Aktienbesitz.
Bilanz
Gegenüberstellung von Aktiva (Vermögen) und Passiva (Kapital und Schulden) zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust
Jahresgewinn bzw. -verlust nach Berücksichtigung der Bilanzlage des vorherigen Jahres.
Bindungsfrist
Während dieser Frist ist der Antragsteller an seinen Vertrag gebunden; meist auf einen Monat beschränkt.
Blitzschlag
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Bonitätsprüfung
Bevor es zu einer Darlehensvergabe durch den Darlehensgeber kommt, muß dieser prüfen, ob der Darlehensnehmer in Zukunft in der Lage sein wird, das Darlehen zu tilgen.
Bonus
Beitragsermäßigung oder auch Versicherungsleistung, die nicht in die Prämie einkalkuliert wird.
Brand
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsmäßigen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Brandstiftung
Vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung eines Schadens durch Brand.
Bruttosozialprodukt
Geldwert aller Sachgüter und Dienstleistungen, die im Inland erzeugt und nicht wieder im Produktionsprozeß verbraucht werden.
Beispielrechnung
Um den Kunden den Verlauf der künftigen Überschußbeteiligung in der Lebensversicherung veranschaulichen zu können, wurde das Verwenden von Zahlenangaben durch die Aufsichtsbehörde gestattet.
Betriebs-Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung für den Betrieb des Versicherungsnehmers.
Bundesanstalt für Arbeit
Öffentlich-rechtliche Körperschaft mit folgenden Aufgaben:
- Arbeitsvermittlung
- Leistung der Arbeitslosenversicherung
- Förderung beruflichen Bildung.
Sitz: Nürnberg
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
Trägerin der gesetzlichen Rentenversicherung für Angestellte, die dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung unterstellt ist.
Sitz: Berlin
Bürokommunikation
Anwendung moderner Informationsverarbeitungs- und Übertragungssysteme im Büro.
Büromaschinenversicherung
Siehe Elektronikversicherung
Bewertungszahl (BWZ)
Ziel aller Bausparer, die ein günstiges Bauspardarlehen erhalten möchten, ist die Zuteilung. Zuteilung bedeutet: Die Bausparkasse stellt die gesamte Bausparsumme, also Bausparguthaben plus Bauspardarlehen, zur Verfügung. Eine gerechte Zuteilung wird durch die sogenannte Bewertungszahl (BWZ) gewährleistet. Sie mißt die Leistung (Zeit x Geld) des einzelnen Bausparers für die Bauspargemeinschaft.
Campingversicherung
In diese Versicherung eingeschlossen sind Schäden durch Entwendung, Brand oder Explosion, Unfall, vorsätzliche Sachbeschädigung durch fremde Person sowie verschiedene Elementarschäden an Mobilheimen und Wohnwagen, die sich entweder im Winterlager befinden oder dauernd auf einem offiziellen Campingplatz abgestellt sind.
Cash Flow
Kennzahl zur Beurteilung des Selbstfinanzierungsvermögens eines Unternehmens. Er rechnet sich aus der Summe von Jahresgewinn, Abschreibung und der Aufstockung der Rücklagen.CodierenÜbersetzen eines Zeichenvorrates in eine Maschinensprache.
Computer
Aus Hard- und Software bestehende, universell einsetzbare elektronische Rechenanlage zur Verarbeitung und Speicherung von Daten.
Computermißbrauchversicherung
Versichert sind Vermögensschäden des VN, die ihm durch die Herstellung, Abwandlung, Zerstörung und Beschädigung von Computerprogrammen, EDV-lesbaren Datenträgern oder in der Rechenanlage gespeicherten Daten zugefügt werden. Mit eingeschlossen sind auch das Eingeben von Daten in EDV-Geräte sowie die Entwendung von EDV-Geräten.Des weiteren ist eine Ausdehnung des Versicherungsschutzes möglich, z.B. auf den Datenmißbrauch Dritter.
Container
Großer Transportbehälter für Gütertransporte, die DTV-Zusatzklausel ist für die Kaskoversicherung von Containern zu beachten.
Controlling
Instrument der Unternehmenssteuerung, der Controller beteiligt sich an der Unternehmensplanung und prüft, ob die Ziele des Unternehmens realisiert werden (z.B. Revision).CourtageGebühr des Maklers für die Vermittlung eines Geschäftes.
Damnum
Abzug bei Darlehensauszahlung. „Feinregulierung“ des Zinssatzes.
Betrag, der bei Auszahlung des Darlehens einbehalten wird.
Darlehen
Hingabe von Geld gegen die Verpflichtung, die Summe zu einem bestimmten Zeitpunkt meist mit Zinsen zurückzuzahlen.
Darlehensgebühr
Entgelt das von der Bausparkasse gewährte Darlehen.
Datenbank
Zusammenfassung von Datenbeständen auf elektronischen Speichergeräten mit großer Kapazität. Die Daten können nach bestimmten Merkmalen abgefragt und jederzeit auf den neuesten Stand gebracht werden.
Datenschutz
Maßnahmen die die unberechtigte Einsichtnahme oder Weiterverarbeitung z.B. personenbezogener Daten verhindern.
Datenträger
Speichermedien der Datenverarbeitung, die der unmittelbaren Eingabe dienen z.B. Lochstreifen, Lochkarten, Magnetbänder, -karten, -platten, -trommeln, Disketten sowie CD-ROM.
DAT-Liste
Kalkulationsunterlagen der Deutsche Automobil Treuhand GmbH zur Ermittlung der Reparaturkosten eines unfallgeschädigten Autos.
Dauer
Dauer der Versicherung. Beginnt im Zweifel um 12 Uhr mittags des ersten Tages und endet um 12 Uhr mittags des letzten Tages. In vielen Sparten auf maximal 10 Jahre begrenzt.
Dauerauftrag
Auftrag des Kontoinhabers an seine Bank, von seinem Konto regelmäßig wiederkehrende Überweisungen z.B. Versicherungsbeiträge zu tätigen.
Deckungsbeitrag
Gibt den Betrag an, mit dem die verkaufte Leistung zur Deckung der fixen Kosten beiträgt.
Demonstrationsschäden
Mitversichert im Rahmen von ISP.
Depositen
Kurz- oder mittelfristige Bankeinlagen.
Depositenversicherung
Versicherung der Depositengläubiger gegen den Verlust durch Veruntreuung seitens der Organe oder Angestellten von von Banken.
Depot
Hinterlegung von Geld, Wertpapieren u.s.w. bei einer Sammelstelle z. B. bei einer Bank.
Depotzahlung
Der Kunde kann die Beitragsdepotzahlung vereinbaren (HV-Anfrage erforderlich). Er zahlt die Beiträge für mehrere Jahre oder für die gesamte Beitragszahlungsdauer auf ein Depotkonto. Das Versicherungsunternehmen entnimmt jeweils zur Hauptfälligkeit einen Jahresbeitrag dem Depotkonto. Die Steuervorteile bleiben dem Kunden - wie bei laufender Beitragszahlung - erhalten.
Deregulierung
Beseitigung staatlicher Eingriffe z. B. Versicherungsaufsicht im Rahmen des Europäischen Binnenmarktes.
Dienstunfähigkeit
Bei den Beamten spricht man nicht von AU oder EU, sondern von Dienstunfähigkeit (DU). Vielen ist aufgrund des guten Rufs, den die Beamtenversorgung genießt, nicht bekannt, daß bei Frühinvalidität gravierende Versorgungslücken bestehen - insbesondere bei den Beamten auf Probe oder Widerruf.Diese Versorgungslücke kann mit einer Dienstunfähigkeits-Zusatzversicherung (DUZ) geschlossen werden, die die besonderen Belange der Beamten berücksichtigt.
Direktgutschrift
Begriff aus der Überschußbeteiligung für Lebensversicherungen. Der direkt gutgeschriebene Betrag wird auf die laufende Überschußbeteiligung angerechnet.
Direktversicherung
Eine Direktversicherung kann als gemischte Kapital-, Renten- oder Risikoversicherung abgeschlossen werden. (Nicht möglich sind die Tarifarten Aussteuer, Verbundene Leben und die Teilauszahlungstarife.) Im Vergleich zu den anderen Formen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) besticht die Direktversicherung durch weitgehende Haftungsfreiheit (außer der überschaubaren Beitragszahlung hat der Arbeitgeber keine weiteren Verpflichtungen) und problemloser Abwicklung (die übernimmt das VU). Die Direktversicherung ist deshalb die ideale Form der bAV für Klein- und Mittelbetriebe. Beiträge zu Direktversicherungen sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei (s. auch Direktversicherung durch Barlohnumwandlung).
Disagio
Siehe Damnum.
Datenschutz-Ermächtigungsklausel
Vom Versicherungsnehmer auf Antragsformularen zu unterzeichnende Klausel. Versicherungsnehmer erteilt sein Einverständnis, daß bestimmte persönliche Daten an Dritte (z.B. Rückversicherer) weiter-gegeben werden können.
Datenverarbeitung
Abkürzung DV; Informationsverarbeitung (Erfassen, Speichern, Ordnen, Umformen, Übertragen) mittels elektronischer Rechenanlagen.
Dynamik (automatische Anpassung)
Beim Abschluß einer LV wird die VS so gewählt, daß sie den dann geltenden Verhältnissen entspricht. Doch was heute noch als angemessen gilt, wird es morgen oder übermorgen nicht mehr sein. Die ursprünglich gewählte Versicherungsleistung ist dann zu gering. Steigende Lebenshaltungskosten und steigende Einkommen bewirken einen erhöhten Versorgungsbedarf. Um dem gerecht zu werden, ist es erforderlich, den abgeschlossenen Versicherungsvertrag dynamisch zu gestalten.
Effektivzins
Der tatsächliche Zinssatz, der sich aus dem Nominalzins unter Berücksichtigung von Damnum, Bearbeitungsgebühr und der Zinsfälligkeit gemäß Preisangabenverordnung errechnet. Der Effektivzins wird in den Konditionsbögen ausgewiesen.
Eigenbehalt (Selbstbehalt)
ist der Teil, den der Erstversicherer bei der Versicherungssumme jeder einzelnen Versicherung behält und nicht rückgedeckt ist.
Eigengefahr
Die Gefahr, die sich unmittelbar aus dem versicherten Objekt ergibt z.B. durch die Bauweise, den Betrieb, dem Inhalt, oder aus dem Ort, an dem sie die versicherte Sache befindet.
Eigenmiete
Mietaufwand für eigene, selbst genutze Gebäude oder Grundstücke. Dieser Wert dient zur genauen Zuordnung der Verwaltungskosten zu den einzelnen Kostenbereichen.
Eigenmittel
Das VU muß mindestens in Höhe der Solvabilitätsspanne Eigenmittel bilden; davon gilt ein Drittel als Garantiefond. Eigenmittel sind z.B.:- Grundkapital, Gründungsstock- gesetzliche und freie Rücklagen- Gewinnvortrag
Eigenschadenversicherung
Vertrauensversicherung für Gemeinden, Gemeindeverbänden und gemeindlichen Einrichtungen.
Eigentümerinteresse
Person ist nicht Eigentümer einer Sache, hat aber das gleiche Interesse an dieser Sache. Es kann z.B. beim Mieter, Pächter und Entleiher das eigene Interesse an fremden Sachen versichert werden.
Eigentumswechsel
Übergang des Eigentums an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache von einer Person auf eine andere. Im Erbfall geht das Eigentum ohne besonderen Übereignungsakt auf die Erben über. Der Erbe übernimmt automatisch die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers.
Eigentumsvorbehalt
ist, wenn sich der Verkäufer bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises das Eigentum vorbehält.
Eigenversicherung
Versichert wird das eigene Interesse auf eigene Rechnung. Gegensatz: Versicherung auf fremde Rechnung.
Eigenkapitalquote
Der Prozentsatz des Eigenkapitals an der Bilanzsumme. Eigenkapital eines Versicherungsunternehmens.Bei der Aktiengesellschaft das Grundkapital; bei einem VVaG der Gründungsstock und/oder die Verlustrücklage; bei einem öffentlich-rechtlichen Versicherer der Sicherheitsfond bzw. -stock und bei allen die freien und stillen Reserven.
Einbruchdiebstahl
Im strafrechtlichen Sinne: Diebstahl infolge gewaltsamen Eindringens in einen Raum oder Gebäude, durch Verwendung falscher Schlüssel oder durch Einschleichen. Im versicherungsrechtlichen Sinne: Diebstahl im strafrechtlichen Sinne oder bei Verwendung von richtigen Schlüssel, die vom Dieb vorher entwendet worden sind, ohne daß dies durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht worden ist; auch einfacher Diebstahl, wenn die versicherte Sache durch Raub an sich genommen wird.
Einbruchdiebstahlversicherung
Nach den AERB 87 ist der Versicherungsfall eingetreten, wenn der Diebstahl von versicherten Sachen aus versicherten Räumlichkeiten durch Einbruch, Raub oder Vandalismus begangen wurde. Die genannten Gefahren sind nur gedeckt, wenn sie vorher vereinbart worden sind. Einfacher Diebstahl ist nicht mitversichert.
Einfaches Geschäft
Privatkundengeschäft, im Gegensatz zu gewerblichen und industriellen Geschäft.
Eingebrachte Sachen
Kommt hauptsächlich in der Haftung des Herbergs-Gastwirts vor. Er haftet für die Zerstörung und Beschädigung eingebrachter Sachen der Gäste, wobei es nicht auf Verschulden des Gastwirtes oder seines Personals ankommt.
Einheitsversicherung
Die Einheitsversicherung deckt kombinierte Gefahren, die Waren auf ihrem Weg vom ersten Lieferanten über die Be- und Verarbeiter bis zum Verkauf des Fertigfabrikats drohen. Sie verbindet Elemente der Transportversicherung mit denen der Feuer-, ED- und Leitungswasserversicherung. Sie wird nur für folgende Branchen betrieben: Textil einschl. Teppiche, Textilveredelung, Lederbekleidung, Pelze, Färbereien, Wäschereien, chemische Reinigungen, Juwelierwaren, Tabakwarenfabrikation.
Einheitswert
Ein Begriff aus dem Steuerrecht. Wert eines Wirtschaftsgutes, der einheitlich für mehrere Steuerarten gilt.
Einkommensgrenzen
Der Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz ist an gewisse Einkommensgrenzen gekoppelt. Das zu versteuernde Einkommen des Kalenderjahres, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt werden, darf bei Alleinstehenden 27.000 DM und bei Ehegatten 54.000 DM nicht überschreiten.
Einlösungsbeitrag
Die zeitlich erste zu einem Versicherungsvertrag zu zahlende Prämie (Erstprämie).Gegensatz: Folgeprämie. Wird im VVG unterschiedlich geregelt; Erstprämie im § 38 VVG; Folgeprämie im § 39 VVG.EinlösungsklauselDanach ist der VR berechtigt, aber nicht verpflichtet, nur bei Rückgabe des Versicherungsscheins zu leisten.
Einmalbeitrag
Anstelle der laufenden Beitragszahlung kann sich der Kunde bei vielen Tarifen der Versicherungen auch für die Zahlung eines Einmalbeitrages entscheiden. Er ist zu Beginn der Versicherung fällig. Der Einschluß von Zusatzversicherungen ist nicht möglich. Einmalbeitragsversicherungen haben den Nachteil, daß die großen steuerlichen Vorzüge der LV (Vorsorgeaufwendungen, Steuerfreiheit der Zinsen) nicht gelten.
Einmalprämie
Hier wird die Prämie für die gesamte Laufzeit der Versicherung in einer Summe entrichtet.
Einschuss
Der Schadenanteil oder die Pauschalsumme, die der Rückversicherer dem Erstversicherer zahlt. Dieser Begriff kommt auch in der Seeversicherung vor. Für den Fall einer großen Havarie verlangt der Reeder von den Ladungsbeteiligten eine Sicherheit in bar, den Einschuss.
Einstellraumrisiko
Besonders umrissenes Deckung bei vorübergehender Stillegung eines Kraftfahrzeuges in der Kraftfahrzeughaftpflicht- und Fahrzeugversicherung.
Eintrittsalter
Das Lebensalter des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person bei formellen Beginn der Versicherung. Maßgebend ist das Geburtsdatum, das dem formellen Beginn am nächsten liegt.
Einwirkungsklausel
Haftpflichtansprüche aus Sachschäden, die durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, von Dämpfen oder Feuchtigkeit entstehen, sind in der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.
Einzelpolice
Einzelversicherungsschein, Gegensatz ist der Gruppenversicherungsschein. Bei der Transportversicherung bedeutet es die Versicherung für den einzelnen Transport.
Einzelversicherung
Ein Versicherungsvertrag mit einem Versicherungsnehmer und einer versicherten Person. Gegensatz: Gruppenvers., Sammelvers., Kollektivvers., Kollektivrahmenversicherung.
Eisklausel
Bei einem Schaden der auf Eis zurückzuführen ist, ist die Haftung in der Schiffskaskoversicherung teilweise ausgeschlossen bzw. auf einen vereinbarten Prozentsatz beschränkt.
Elektronik-Versicherung
Gehört zur technischen Versicherung; versichert werden Objekte, die zur Elektrotechnik gehören oder über elektronische Bauelemente verfügen.
Elementarschadenversicherung
Versichert werden Naturereignisse wie Sturm, Hagel, Hochwasser, Sturmflut, Überschwemmung, Erdbeben usw.
Emission
Erstausgabe neuer Wertpapiere
EML
Versicherungstechnischer Begriff in der Erst- und Rückversicherung; bedeutet:geschätzter Höchstschaden pro Risiko.
Endalter
Das Alter, in dem die Versicherung abläuft und das Kapital ausgezahlt wird.
Ende der Versicherung
Formell: Versicherungsvertrag endet mit dem im Versicherungsschein vereinbarten Termin bzw. mit dem Ablauf der Versicherungsdauer.Materiell: Ende der GefahrentragungTechnisch: mit dem Zeitpunkt, bis zu welchem noch Prämie berechnet wird.
Entschädigung
In der Schadenversicherung die Leistung des Versicherers. Sie wird durch die Versicherungssumme und die Höhe des Schadens begrenzt, denn es gilt das Bereicherungsverbot.
Entschuldung
Mit einem Bausparkonto ist es möglich, z.B. hochverzinsliche Gebäudedarlehen abzulösen (entschulden), um damit zu einer überschaubaren, von Zinsschwankungen unabhängigen Finanzierung zu gelangen.
Entwertungsversicherung
Versichert werden indirekte Schäden (Folgeschäden) im Anschluß an die Feuerversicherung. Der Versicherungsfall tritt ein, wenn in der Feuerversicherung der Versicherungsfall eingetreten ist und Entwertungsschäden die unmittelbare Folge des Schadenereignisses sind.
Erbbaurecht
Erbbaurechte sind im Erbbaugrundbuch eingetragene, langfristige Berechtigungen, ein Grundstück zu nutzen und zu bebauen. Während normalerweise der Grundstückseigentümer automatisch auch Eigentümer aller mit dem Grundstück fest verbundenen Baulichkeiten ist, gehen bei Vorliegen des Erbbaurechtes alle Arten von Bauten in das Eigentum des Erbbauberechtigten (Erbbaupächter) über. Bei der Ermittlung des Beleihungswertes bleibt z.B. der Bodenwert unberücksichtigt. Erschließungskosten werden berücksichtigt.
Erbfolge
Das Erbrecht ist im 5. Buch des BGB geregelt. Es regelt die Gesamtrechtsnachfolge des/der Erben nach dem Erblasser.
Erbschaftssteuer
Die Erbschaftssteuer erfaßt die Bereicherung im Todesfall. Es gibt vier Steuerklassen, nach dem persönlichen Verhältnis des Erben zum Erblasser, mit unterschiedlichen Freibeträgen, Steuersätzen und -grenzen. Auch für die Versicherungssumme in der Lebensversicherung fällt Erbschaftssteuer für den Bezugsberechtigen an.
Erbschaftssteuerversicherung
Bis 1973 gab es eine steuerlich günstige Möglichkeit zur Sicherung der Erbschaft durch Abschluß einer Erbschaftssteuerversicherung.
Erfüllungsort
Ist der Ort, in der die Leistung erbracht werden muß. Nach § 269 BGB ist Erfüllungsort der Wohnsitz des Schuldners, wenn nichts anderes bestimmt ist.
Ergänzungsversicherung
Vorsorgeversicherung in der Haftpflichtversicherung. Erhöhungen und Erweiterungen des versicherten Risikos ist mitversichert, muß aber auf Anfrage angegeben werden, damit die Prämie angeglichen wird.
Erhöhung
Bei einer Erhöhung werden die Versicherungssumme und der Beitrag eines Vertrages per Vertragsänderung erhöht. Das Deckungskapital des alten Vertrages wird dabei auf das neue Vertragsverhältnis angerechnet. Der Kunde kann eine Erhöhung auch in der Form durchführen lassen, indem er für die Erhöhungssumme einen weiteren Vertrag abschließt. Dann sind aber immer die Mindest-Beitragsrate bzw. Mindestversicherungssummen zu berücksichtigen.
Erlebensfall
Eine Auszahlung im Erlebensfall. Im Gegensatz zu den Teilauszahlungstarifen (TA) wird nur einmal eine Erlebensfall-Leistung (am Ende der Vertragsdauer) fällig. Erlebensfallsumme gleich Todesfallsumme (TA 01):Diese TA ist die Grundform der gemischten Versicherung. Im Erlebensfall ist die Versicherungssumme genauso hoch wie im Todesfall.
Ernteversicherung
Gegen Schäden durch Witterungsverhältnisse und Elementargewalt aller Art werden hochwertige Garten- und Feldfrüchte versichert. VN trägt einen hohen Selbstbehalt.
Ersatzdienst
Wer zum Wehr- oder Ersatzdienst eingezogen wird, soll während dieser Zeit keine Nachteile in seiner sozialen Absicherung haben. Dafür sorgen in erster Linie das Unterhaltssicherungsgesetz (USG) und das Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG). Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt der Bund hier die Beiträge für Versicherungen, insbesondere für Lebensversicherungen, während des Wehr- oder Ersatzdienstes.
Ersatzkasse
Träger der sozialen Krankenversicherung. Gehören in den Kreis der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Ersatzurkunde
Ersatz für den Versicherungsschein. Voraussetzung: der Versicherungsschein ist abhanden gekommen oder wurde vernichtet. Die Ersatzurkunde muß vom Versicherungsnehmer angefordert werden.
Ersatzwert
Wert der versicherten Sache zur Zeit des Versicherungsfalls. Der Ersatzwert kann im voraus festgelegt werden (Taxe).
Ersatzzeit
Ersatzzeiten können anstelle des Beitrages in der gesetzlichen Rentenversicherung treten, z.B. Militärdienst, Kriegsgefangenschaft. Dieses sind vollkommene Ersatzzeiten. Unvollkommene Ersatzzeiten sind Ausfallzeiten wie z.B. Schulzeiten, Schwangerschaft, Krankheit.
Erstprämie
Die zum Versicherungsvertrag zeitlich erste Prämie, die zu zahlen ist. Gegenteil ist die Folgeprämie. Die Unterscheidung ist im Falle der Nichtzahlung wichtig §§ 38/39 VVG.
Erstprovision
Abschlußprovision
Erstrisikoversicherung
Versicherung auf erstes Risiko. Jeder Schaden wird bis zur Höhe der Versicherungssumme reguliert, ohne Rücksicht auf den Versicherungswert.
Erstversicherung
Gegenteil ist die Rückversicherung. Bei der Erstversicherung ist der VN eine natürliche oder juristische Person, die nicht Versicherer sind.ErtragswertDer Ertragswert eines Objektes errechnet sich aus den kapitalisierten Einkünften eines Objektes unter Berücksichtigung der laufenden Kosten.
Erwerbskosten
Kosten, die dem Versicherer bei Abschluß eines Vertrages entstehen (Abschlußkosten).
Erwerbsunfähigkeit
Begriff aus der Unfall- und Rentenversicherung. „ Erwerbsunfähig ist der Versicherte, der infolge Krankheit oder anderer Gebrechen oder von Schwäche seiner körperlichen und geistigen Kräfte auf nicht absehbare Zeit eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit nicht mehr ausüben oder nicht mehr als nur geringfügige Einkünfte durch Erwerbstätigkeit erzielen kann“ (§1247 II RVO, § 24 AVG).Versorgung bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit (BU/EU). Jeder kann wegen Krankheit oder durch einen Unfall berufs- oder erwerbsunfähig werden. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet auch bei Invalidität nur eine Grundversorgung.
Erziehungsgeld
Es besteht von Geburt eines Kindes an Anspruch auf Erziehungsgeld für Kinder, die nach dem 30.06.1990 geboren sind, und zwar in Höhe von 600,-- DM bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats. Für die ersten 6 Monate wird das Erziehungsgeld einkommensunabhängig gezahlt.
Erziehungsurlaub
Der Erziehungsurlaub löst den Mutterschaftsurlaub ab. Er kann von Arbeitnehmern, Auszubildenden und Beamten in Anspruch genommen werden.
Europäische Konferenz
Konferenz der Versicherungsaufsichtsbehörden Westeuropas für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Beratung.
Europa-Klausel
Der Geltungsbereich der Versicherung wird auf Europa beschränkt.
Europa-Police
Für kleine und mittlere Unternehmen eine besondere Art der Kreditversicherung. Versichert sind nicht nur Inlandskunden, sondern auch Kunden im europäischen Ausland. Die Europa-Police ist einfach zu handhaben und die Prämie wird nach Umsatz gestaffelt.
Excess of loss
Schadenüberschuss
Expertise
Gutachten eines Sachverständigen
Explizite Mittel
Sind zur Berechnung der Solvabilitätsspanne für die Lebensversicherung zugelassene Eigenmittel z. B. das freie, unbelastete Eigenkapital, Rückstellung für Beitragsrückerstattung.
Explosion
Versicherte Gefahr im Bereich der Feuerversicherung. Versicherungsschutz gilt für Explosion aller Art. Ausgenommen sind Schäden infolge Krieg, innere Unruhe, Erdbeben oder Kernenergie. Es gilt als Explosion eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen und Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Explosionsschadenklausel
Klausel der Betriebs- und Haftpflichtversicherung, wonach Schäden, die durch vorschriftswidrigen Umgangs mit brennbaren oder explosiven Stoffen entstanden sind, nicht mitversichert sind.ExposureDie Gefahrenbelastung eines Versicherungsvertrages. Grundlage zur Prämienermittlung in der Rückversicherung.
Fahrer
Ist die Person, die das Unfallfahrzeug steuerte bzw. derjenige, der dafür verantwortlich ist, das Triebkräfte auf das Fahrzeug einwirken.
Fahrlässigkeit
Außerachtlassen der gebotenen Vorsicht. Nach Schwere des Verschuldens wird
zwischen grober und leichter Fahrlässigkeit unterschieden.
Fahrraddiebstahlversicherung
Der Fahrraddiebstahl kann in die Hausratversicherung mit eingeschlossen werden. Entschädigt wird nur bis 1% der Versicherungssumme. Der Versicherungsschutz ist an folgende Bedingung geknüpft:
- Das Fahrrad muß mit einem Schloß gesichert sein.
- Zeitpunkt des Diebstahls: 6.00 bis 22.00 Uhr.
- Diebstahl nach 22.00 Uhr: Das Fahrrad muß sich in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum oder in Gebrauch befinden.
Fahrzeughalter
Person, die die Verfügungsgewalt über das Kraftfahrzeug besitzt und für den Gebrauch Rechnung trägt.
Faksimile
(lateinisch: manche ähnlich) Originalgetreue Reproduktion, insbesondere einer handschriftlichen Vorlage, z.B. Stempel oder Druck. Sie dient zur Unterzeichnung aller schriftlichen Erklärungen des Versicherers, z.B. Mahnung.
Fakultative Rückversicherung
bzw. freiwillige Versicherung
Der Erstversicherer kann entscheiden, ob er sich durch eine Rückversicherung absichern will und wenn ja, in welcher Höhe und bei welchem Versicherer. Der Rückversicherer kann annehmen oder ablehnen.
Fälligkeit der Prämien
Nach Abschluß des Versicherungsvertrages ist sofort die Erstprämie oder Einmalprämie zu zahlen, wenn keine andere Vereinbarung erfolgte. Die Zahlung der Folgeprämie ist am Anfang der vertraglich festgelegten Versicherungsperiode fällig.
Familienversicherung
Alle Versicherungsverträge, die für eine Familie erforderlich sind.
Festschreibezeit
Die Zinsbindung bestimmt, für welchen Zeitraum der Darlehensgeber den Zinssatz nicht verändern darf. Aufgrund der sich verändernden Marktsituationen kann der Zinssatz nicht über die gesamte Darlehenslaufzeit (durchschnittlich 30 Jahre)
festgeschrieben werden. In Zeiten einer Niedrigzinsphase sind Darlehensnehmer natürlich an einer möglichst langen Zinsbindung interessiert. In einer Hochzinsphase verhält es sich genau umgekehrt.
Festschreibung
Siehe Zinsbindung
Festverzinste Wertpapiere
Wertpapiere mit festem Zinssatz.
Feuermeldeanlagen
Meist elektronische Vorrichtung zur Meldung von Brandgefahr an die zuständige Stelle.
Feuerversicherung
Ist eine Versicherung für Brand und Löschschaden sowie Schäden durch Blitzschlag und Explosion sowie Anprall und Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung. Aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden durch: Krieg, innere Unruhen, Erdbeben und Kernenergie.
Finanzdienstleistungen
Durch die Sozialversicherung werden bestimmte wirtschaftliche Risiken begrenzt, wie auch durch Privatversicherungen und die Geldinstitute. Im privatwirtschaftlichen Sektor besteht der Bedarf an Allfinanzangeboten. Eine immer immensere Rolle spielt die Information des Kunden. Spezialisten sind gefragt.
Firma
Name, unter dem ein Vollkaufmann oder eine Handelsgesellschaft Geschäfte durchführt, Unterschriften leistet und vor Gericht auftritt. Die Firma wird im Handelsregister eingetragen.
Flottenrabatt
Versichert der VN mindestens 30 Fahrzeuge, so hat er die Möglichkeit, diesen Rabatt in Anspruch zu nehmen. Dieser Sonderrabatt ist nicht immer im Angebot des Versicherers.
Folgeprämie
Nach der Erstprämie wird die Folgenprämien fällig. § 39 VVG enthält die Bestimmung zur Folgeprämie.
Folgeprovision
Wird die Provision in Raten gezahlt, unterscheidet man die Erst- und Folgeprovision.
Folgeschaden
Adäquate Folgen des Einwirkungsschadens sind Folgeschäden bzw. mittelbare Schäden.
Fondsgebundene Lebensversicherung
Die Wertentwicklung eines Fonds ist ausschlaggebend für die Höhe der Leistung bei einem Versicherungsfall.
Franchise
Selbstbehalt eines Versicherten, um den Versicherungsträger von Bagatellschäden freizumachen.
Freies Vermögen
Ist neben dem gebundenen Vermögen Teil der Vermögensanlage eines Versicherungsunternehmens.
Fremdeigentum
Fremdes Eigentum ist mitversichert, wenn es zu den versicherten Sachen zählt und sich auf dem versicherten Grundstück befindet.
Führungsgeschäft
Die Führungsklausel besagt, daß ein VR, wenn mehrere VR an einer Versicherung beteiligt sind, die Führung stellvertretend für alle VR übernimmt.
Fusion
Ist die Verschmelzung zweier oder mehrerer Kapitalgesellschaften, wobei mindestens eine der Gesellschaften erlischt. Die Fusionskontrolle übernimmt das Bundeskartellamt.
Futures
Siehe Termingeschäfte.
Garantieversicherung
Garantie ist die Verpflichtung für das Erbringen einer bestimmten Leistung. Garantieversicherung ist ein Sammelbegriff für und die Veruntreuungsversicherung.
Garderobenversicherung
Bietet Versicherungsschutz für in beaufsichtigten Garderobenablagen (z.B. im Theater) abgelegte Bekleidungsstücke.Darüber hinaus sind solche Gegenstände versichert, die üblicherweise dort abgelegt werden (z.B. Regenschirm). Sie deckt die Schäden, die durch Verlust und Beschädigung entstehen. Die Garderobenscheine werden vom Versicherer unter gleichzeitiger Berechnung der Prämie an den Garderobenhalter geliefert.
Gebäudeversicherung
Die verbundene Wohngebäudeversicherung - kurz: VG-Versicherung - ist den speziellen Bedürfnissen der Versicherung von Wohngebäuden angepaßt. Sie stellt eine Zusammenfassung der Versicherung gegen Feuer, Leitungswasser und Sturmschäden in einem Vertrag und zu einheitlichen Bedingungen dar.GefährdungshaftungBegriff aus der Haftpflichtversicherung. Die Haftung für Schäden ohne Verschulden (z.B. Tierhalterhaftung).
Gefahrengemeinschaft
Grundgedanke jeder Versicherung (z.B. Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit). Die Kalkulation der Versicherungsgesellschaften baut sich auf bestimmte Gefahrengemeinschaften auf. Aufgrund des Gesetzes der großen Zahl soll ein Risikoausgleich angestrebt werden.
Gefahrerhöhung
Negative Veränderung einer Gefahrenlage. Gefahrerhöhungen sind in der Regel dem Versicherer anzuzeigen.
Gemeinnützigkeit
Die Nützlichkeit eines bestimmten Verhaltens für die Allgemeinheit.Gemeinsamer MarktWirtschaftliche Vereinigung mehrerer Staaten zu einer Zollunion (z.B. EU).Gemischte LebensversicherungKombination aus einer Risikoversicherung und einer Erlebensfallversicherung. Die Versicherungssumme wird fällig bei Tod der versicherten Person; spätestens jedoch zum Ablauftermin.
Generalagent
Besonderer Typ des hervorgehobenen Versicherungsvertreters, dem oft in bestimmten Zweigen auch Abschlußvollmacht zusteht.
Generationenvertrag
Erklärungsmodell für die gesetzliche Rentenversicherung: "Was eine Generation von der älteren erhalten hat, schuldet sie später der jüngeren - was eine Generation der älteren gegeben hat, darf sie später von der jüngeren fordern".
Gerichtsstand
Im allgemeinen der Ort, an dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat; für einzelne Streitgegenstände (z.B. unbewegliche Sachen) gibt es besonderen Gerichtsstand; unter Kaufleuten kann der Gerichtsstand gewählt werden.
Geringfügigkeitsgrenze
Grenze beim Bruttogehalt, bis zu dem keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung besteht.
Geschäftsbericht
Bericht des Vorstandes einer AG an die Hauptversammlung über Vermögenslage und Tätigkeit der Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Geschäftsfähigkeit
Fähigkeit durch Rechtsgeschäfte wirksam zu handeln.
Geschäftsplan
Grundlage des Geschäftsbetriebes einer Versicherungsgesellschaft.
 |
Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung
|
 |
Allgemeine Versicherungsbedingungen
|
 |
Unternehmensverträge
|
 |
Funktionsausgliederungsverträge
|
 |
technische Geschäftsunterlagen.
|
Geschäftsstelle
Organisatorische Zwischenstelle zwischen der Hauptverwaltung und dem Außendienst. Die Geschäftsstelle hat die Aufgabe, einen engen Kontakt zum Außendienst und zum Kunden zu schaffen.
Geschäftsversicherung
Vorgänger des heutigen ISP. Bündelung verschiedener Risiken in der gewerblichen Sach-/Haftpflichtversicherung.
Gesetz der großen Zahl
Hauptregel in der Wahrscheinlichkeitsrechnung. Je größer die Zahl einer beobachteten Menge ist, desto weniger spielen Zufälligkeiten eine Rolle.
Gesundheitsprüfung
Prüfung der Antworten, die auf Gesundheitsfragen im Lebensversicherungsantrag; der Gesundheitserklärung oder eines ärztlichen Attestes abgegeben wurden.
Gewährleistung
Haftung des Verkäufers für Mängel an einer Sache.
Gewässerschaden
Haftungsbegründender Tatbestand nach dem Wasserhaushaltsgesetz.
Gewinnanteil
Siehe Überschußbeteiligung.
Gliedertaxe
In der Unfallversicherung eingesetzte Tabelle, die den Invaliditätsgrad beim Verlust bestimmter Gliedmaßen oder sonstiger Körperteile festlegt.
Großschaden
Im Verhältnis zu seiner Risikogruppe besonders großer Schaden.
Grunderwerbsteuer
Bei Erwerb eines Grundstückes ist eine Grunderwerbsteuer von 2 Prozent zu zahlen. In die Steuerbemessung wird nicht nur der Grundstückswert, sondern z. B. auch der Wert eines Gebäudes einbezogen. Das Gebäude wird als Bestandteil des Grundstückes betrachtet. Eine Grunderwerbsteuerbefreiung ist nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich. Dazu gehört z. B. der Eigentumsübergang zwischen Eheleuten oder Verwandten gerader Linie.
Grundschuld
Dingliches Recht an einem Grundstück. In der Regel als Sicherheit für eine Forderung, von deren Bestand aber unabhängig.
Grüne Versicherungskarte
Inhaber der Grünen Versicherungskarte sind im Ausland automatisch in dem Umfang versichert, den die Pflichtversicherungsgesetze des betreffenden fremden Landes vorschreiben.
Grünes Kennzeichen
Amtliches Kennzeichen von Fahrzeugen, bei denen der Halter von der Kfz-Steuer befreit ist (z. B. Landwirtschaft; Rettungswesen).
Gruppenversicherungsvertrag
Versicherung von mehreren Personen durch einen Versicherungsvertrag. Die Beiträge werden in Eigenleistung bei den versicherten Mitgliedern eingezogen und geschlossen an die Versicherungsgesellschaft abgeführt. Seit 01.01.1995: Wird der Gruppenvertrag als Kollektivvertrag bezeichnet und der Sammelversicherungsvertrag als Kollektivrahmenvertrag.GutachtenSachliche Äußerung eines Sachverständigen.
Güterversicherung
Versicherung von Gütern gegen die Transportgefahren. Haftpflicht
Verpflichtung für die Folgen eines fehlerhaften Verhaltens oder sonstigen schädigenden Ereignisses aufzukommen; kann auf einem Vertrag beruhen oder direkt aus dem Gesetz folgen. Voraussetzung ist nicht eine schuldhafte Handlung, sondern die Zumutbarkeit pflichtgemäßen Verhaltens.
Haftpflichtversicherung
Umfaßt Befriedigung begründeter und Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche Dritter, für die der Versicherte verantwortlich ist.
Halbbelegung
Begriff aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Sie ist gegeben, wenn die Zeit vom Eintritt in die Versicherung bis zum Versicherungsfall (Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit; Erreichen der Altersgrenze; Tod des Versicherten) mindestens zur Hälfte, jedoch nicht unter 60 Monaten mit Pflichtbeiträgen belegt ist.
Handelsbilanz
a: Wertmäßige Gegenüberstellung der Ein- und Ausfuhr von Waren eines Landes innerhalb eines Zeitraums.
b: Aufstellung der Bilanz eines Unternehmens.
Handwerkerversicherung
Um auch den selbständigen Handwerkern eine eigene Altersversorgung zu gewährleisten, trat am 01.01.1939 das Gesetz über die Altersversorgung für das deutsche Handwerk in Kraft. Danach waren alle in die Handwerksrolle eingetragenen Handwerker versicherungspflichtig.
Hardware
Begriff aus der Datenverarbeitung. Ausdruck für das Maschinensystem selbst.
Hauptversammlung
Oberstes Organ der Versicherungsaktiengesellschaft.
Hausratversicherung
Als Hausrat gelten alle Sachen, die einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder Verbrauch dienen; außerdem Bargeld. Für Wertsachen einschließlich Bargeld gelten Entschädigungsgrenzen.
Haustarif
Von Versicherungsunternehmen für die Mitarbeitern gewährter Rabatt auf Versicherungsbeiträge.
Haustürgeschäft
Abschluß eines Vertrages ohne vorherige Bestellung. Im Bereich der Privatwohnung; am Arbeitsplatz; im Rahmen einer Freizeitveranstaltung; in öffentlichen Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlicher Wege. Hier hat der Kunde ein besonderes Widerrufsrecht.
Havarie
Schiffs- bzw. Flugzeugsunglück. In der Seeversicherung bedeutet dies auf der Reise durch Seeunfall entstandene Schäden.
Heilmittel
Heil- und Hilfsmittel werden zur Behandlung einer Krankheit eingesetzt und dabei überwiegend äußerlich angewandt, ohne Arzneimittel zu sein.
Heiratsversicherung
Siehe Aussteuerversicherung.
Hinterbliebenenversicherung
Versicherung von Witwen, Witwern und Waisen in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Höchstbetragsgemeinschaft
Eheleute, deren Ehe das ganze Kalenderjahr über bestand, bilden zusammen mit ihren Kindern unter 18 Jahren eine sogenannte Höchstbetragsgemeinschaft. Die Aufwendungen aller in die Höchstbetragsgemeinschaft einbezogenen Personen werden zusammengerechnet, damit die im Gesetz festgelegten prämienbegünstigten Höchstsparleistungen nicht überschritten werden.
Höherversicherung
Begriff aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Neben Pflicht- oder freiwilligen Beiträgen kann der Versicherte zusätzlich Beiträge zur Höherversicherung entrichten.
Hypothek
die Hypothek steht und fällt mit der ihr zugrunde liegenden Forderung. Ist die Hypothek zurückgezahlt, geht diese auf den Grundstückseigentümer über. Auf Antrag des Eigentümers kann sie in eine Eigentümergrundschuld umgewandelt werden. Dies gilt auch für den Fall, daß die Forderung gar nicht erst entstanden ist, z.B. wenn die Hypothek nicht gezahlt worden ist (Nichtvalutierungserklärung)
Immobilienfonds
Gegenstück zum Wertpapierfonds, bei dem das Fondsvermögen in Grundstücken besteht.
Index
Kennziffer für statistische Vergleiche. In der Verbundenen Gebäudeversicherung kennen wir den Baukostenindex, der jährlich neu benannt wird.
Individualversicherung
Privatversicherung. Gegenteil von Sozialversicherung.
Indossament
Auf einem Wechsel oder sonstigen Orderpapier rückseitig angebrachter Übertragungsvermerk des Inhabers.
Informatik
Wissenschaft von der systematischen Verarbeitung und Anwendung von Informationen mit Hilfe von Computern.
Inkasso
Einziehung von Versicherungsbeiträgen oder Prämien.
Inkassoprovision
Entgelt des Versicherungsvermittlers für das Inkasso.
Innungskrankenkassen
Gesetzliche Krankenkassen für Handwerker.
Insolvenzsicherung
Begriff aus der betrieblichen Altersversorgung. Sicherung gegen das Unsicherwerden eines Unternehmens.
Interessengemeinschaft
Vertragliche Vereinbarung zwischen mehreren natürlichen oder juristischen Personen zur Wahrung meist wirtschaftlicher Interessen.
Invalidität
Arbeitsunfähigkeit; Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit.
Investmentfonds
Fonds, die Aktien oder Rentenpapiere oder beides beinhalten.
Investmentgesellschaften
Kapitalanlagegesellschaften, die aus Wertpapieren gebildete Vermögensmassen für einen großen Personenkreis anlegen und verwalten.
Jagdhaftpflicht
Haftpflichtversicherung der Jäger.
Jagdunfallversicherung
Besondere Unfallversicherung für Nichtberufsjäger.
Jahresabschluß
Aufstellung von Jahresbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie eines Geschäftsberichtes nach Ablauf eines Geschäftsjahres.
Kalkulation
Ermittlung des für die Übernahme des Versicherungsschutzes erforderlichen Beitrages.
Kapitalanlagegesellschaft
Siehe Investmentgesellschaft.
Kapitalertragssteuer
In bestimmten Fällen gehören die außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen aus den Sparanteilen bei Lebensversicherungen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.
Kapitalversicherung
Form der Lebensversicherung, bei welcher die Versicherungsleistung in der Auszahlung eines bestimmten im Versicherungsvertrag festgelegten Kapitals besteht.
Karenzzeit
Begriff aus der Krankenversicherung. Zeitraum zwischen dem Beginn des Versicherungsfalles und dem Einsetzen der Leistungspflicht.
Kartell
Zusammenschluß selbständig bleibender Unternehmen des gleichen Gewerbes zum Zweck der Marktbeherrschung (Monopol).
Kaskoversicherung
Versicherungsart in der Transport- sowie in der Kfz-Versicherung.
Kataster
Das Kataster gibt Auskunft über Art, Lage und Größe des Grundstücks (Flurstück), und zwar kartenmäßig in der Flurkarte, registermäßig im Liegenschaftsbuch und bei Bebauung im Gebäudebuch. Zuständige Behörde ist das Katasteramt.
Kaution
Sicherheitsleistung; Hinterlegung.
Kinderunfallversicherung
Im Rahmen der Kinderunfallversicherung sind Vergiftungen infolge versehentlicher Einnahme von für Kinder schädlichen Stoffen beitragsfrei mitversichert. Dieser erweiterte Deckungsumfang gilt für Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres.
Klausel
Einzelbestimmung in einem Versicherungsvertrag.
Kleinkraftrad
Kraftrad mit einem Hubraum von bis zu 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h.
Kollektivversicherung
Gruppen- oder Sammelversicherungsvertrag.
Kompositversicherer
Versicherungsunternehmen, das mehrere Versicherungszweige betreibt.
Konkurs
Verfahren zur gleichmäßigen Befriedigung aller bekannten Gläubiger eines zahlungsunfähigen Schuldners aus dessen gesamten Vermögen.
Konnossement
Seefrachtbrief.
Vom Reeder oder Charterer ausgestellte Urkunde, die ihn verpflichtet, die dafür empfangene Ware nach Rückgabe des Konnossements auszuhändigen.
Kontokorrentkredit
Ein Kredit, der in laufender Rechnung gewährt wird. Die Höhe der Verbindlichkeit ändert sich laufend. Er wird auch Dispositionskredit genannt.
Konzern
Durch Beteiligungen oder Verträge erfolgt der Zusammenschluß rechtlich selbständiger Unternehmen unter gemeinsamer Leitung.
Körperschaftssteuer
Eine aus der Einkommenssteuer entstandene den Jahresgewinn von Körperschaften erfassende Steuer.
Kostensatz
Relation der Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb im Verhältnis zu den verdienten Beiträgen.
Kostenübernahmeerklärung
Begriff aus der Krankenversicherung. Erklärung des Versicherers, die Kosten für die stationäre Behandlung zu übernehmen.
Kraftfahrtversicherung
Wird auch Kraftfahrzeug- oder Autoversicherung genannt.
Kraftfahrzeugsicherungsschein
Von einem Kaskoversicherer ausgestellte Urkunde für ein Autofinanzierungsinstitut. Darin verpflichtet sich der Versicherer zur Leistung der Entschädigung und zu gewissen Mitteilungen.
Krankenversicherung
Einrichtung zur finanziellen Sicherung des Versicherten bei Krankheit, Unfall usw. Es wird unterschieden zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV).
Krankheitsbegriff
Anomaler körperlicher oder geistiger Zustand.
Kreditversicherung
Sammelbezeichnung für die Versicherung gegen Verlust aus Waren-, Finanz-, Kautions- und Exportkrediten.
Kulanz
Entgegenkommende Behandlung des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer im Schadenfall aus kaufmännischen Erwägungen heraus (Beispiel Großkunde).
Kündigung
Willenserklärung, die ein Rechtsverhältnis für die Zukunft auflöst. Diese Willenserklärung ist einseitig und zugangsbedürftig.
Kupon
Wertpapieren beigefügter Schein, der den Inhaber zum Bezug fälliger Zinsen oder Dividenden berechtigt.
Kurs
Börsenpreis von Wertpapieren, Devisen oder Waren.
Kurztarif
Besonderer Tarif für kurzfristige Versicherungen
Leasing
Vermietung und Verpachtung von Wirtschaftsgütern über eine bestimmte Laufzeit. Vielfach kann das Gut nach Ablauf der Mietzeit käuflich erworben werden.LebenserwartungZahl der statistisch errechneten Jahre, die ein Individuum durchschnittlich leben wird.
Lebensversicherung
Versicherung als Vorsorge für das Alter oder im Todesfall für die Hinterbliebenen;
Kapitalversicherung:
einmalige Auszahlung im Erlebensfall oder Todesfall;
Erlebensfallversicherung:
Auszahlung zu einem festgesetzten Termin;
Todesfallversicherung:
Auszahlung beim Tod des Versicherten;
Rentenversicherung:
Auszahlung einer monatlichen Rente von einem bestimmten Alter an bis zum Tod.
Leibrente
Bezeichnung für eine lebenslängliche Rente.
Leitungswasserversicherung
Teil der Hausratversicherung. Leitungswasser ist Wasser, das aus den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung aus sonstigen mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen, z.B. Waschmaschinen oder dem Verbindungsschlauch zur Waschmaschine sowie aus Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung und aus Einrichtungen von Klima, Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen "bestimmungswidrig" ausgetreten ist. Versichert sind Schäden durch "bestimmungswidrig" ausgetretenes Leitungswasser, Rohrbruch und Frost.
Liquidation
Verfahren bei Auflösung eines Unternehmens.
Liquidität
Zahlungsfähigkeit
Lombardsatz
Von der Deutschen Bundesbank festgesetzter Zinssatz, zu dem die Lombardkredite gewährt werden (meist 1 % über Diskontsatz).
Landesversicherungsanstalt (LVA)
Regionaler Träger der Rentenversicherung für Arbeiter.
Mahnung
Aufforderung an einen Schuldner zur Erbringung einer fälligen Leistung; durch die Mahnung wird der Schuldner in Verzug gesetzt. Für die Folgeprämien gilt die Sonderregelung des § 39 VVG. Das Versicherungsunternehmen setzt eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen und weist auf die Rechtsfolgen der Versäumung der Zahlungsfrist hin.
Mailbox
Elektronischer Briefkasten, z.B. bei Memo.
Makler
Person, die gegen Vergütung (Provision) Gelegenheiten zu Vertragsabschlüssen nachweist oder solche Geschäfte vermittelt. Er unterscheidet sich von dem Handelsvertreter dadurch, daß er nicht ständig betraut ist.
Mantel
Teil der Wertpapierurkunde; verbrieft einen Anteils- oder Forderungsrecht in Höhe des Nennwertes.
Marketing
Ausrichtung der Unternehmertätigkeit auf die Marktsituation mit Hilfe von Marktanalysen und Marktbeobachtung.
Marktforschung
Die im Dienste der Markteinsicht und -übersicht sowie des Marktausgleichs stehende Erforschung der Absatzmärkte.
Maschinenversicherung
Versicherungsart der technischen Versicherungen.
Mehrwertsteuer
Siehe Umsatzsteuer.
Mietsachschäden
Aus der Haftpflichtversicherung; Schäden an vom Versicherungsnehmer gemieteten Sachen.
Mitversicherung
Mehrere Versicherungsunternehmen beteiligen sich einverständlich an einem Risiko. Jedes Versicherungsunternehmen beteiligt sich mit einer Quote der Versicherungssumme oder übernimmt eine bestimmte Versicherungssumme.
Mietwagenkosten
Regulierungsvereinbarungen zwischen Kraft-Haftpflichtversicherungsunternehmen und den Fahrzeugvermietern zur vereinfachten raschen Begleichung von Mietwagenkosten.
Mikrofiche
In Zeilen aneinandergereihte Mikrokopien als Planfilm in Postkartenformat.
Monopol
Beherrschende Marktstellung eines Unternehmens; durch Wettbewerbsbestimmungen wird der Monopolarisierung entgegengewirkt.
Mopedversicherung
Versicherung für Fahrräder mit Hilfsmotor sowie Leichtkrafträder. Die Ausfertigung des Versicherungsscheines erfolgt durch Blockpolice und Aushändigung des dazugehörigen amtlichen Kennzeichens.
Mortalität
Begriff aus der Lebensversicherung: Sterblichkeit.
Mustergeschäftsplan Mustergeschäftsplan
Wird für einige Arten der Lebensversicherung von der Aufsichtsbehörde erstellt. Mit Hilfe der im Plan aufgestellten Grundsätze kann das Genehmigungsverfahren für die Unternehmen beschleunigt werden.
Musterkollektionsversicherung
Nach Standardbedingungen des Deutschen Transportversicherungsverbandes besonders ausgestaltete Versicherung von Musterkollektionen.
Nachtrag
Teil des Versicherungsscheines.
Namensaktie
Auf den Namen lautende Aktie.
Naturalersatz
§ 249 BGB: "Wer zum Schadenersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.“
Nebenabrede
Der Inhalt des Versicherungsvertrages wird grundsätzlich ausschließlich durch den Versicherungsschein und durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen bestimmt. Nebenabreden mit dem Versicherungsvermittler bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Hauptverwaltung.
Neugeschäft
Zugang an Versicherungsverträgen im Laufe eines bestimmten
Beobachtungszeitraums.
Neuwert
Wert einer Sache zu der Zeit, in welchem sie neu ist bzw. war.
Neuzugang
Siehe Neugeschäft.
Niederlassungsfreiheit
Die Vollendung der Europäischen Binnenversicherungsmarktes bedeutet konkret, daß künftig alle Versicherungsunternehmen der Europäischen Gemeinschaft ihre Produkte ungehindert in der gesamten Gemeinschaft im Rahmen der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit vertreiben dürfen. Andererseits steht den Versicherungsnehmern die uneingeschränkte Auswahl
zwischen allen Versicherern und Versicherungsprodukten in der EG offen.
Niederstwertprinzip
Das Niederstwertprinzip wird bei der Ermittlung des Be-leihungswertes eingesetzt. Der Beleihungswert wird aus dem Sachwert oder dem Ertragswert eines Objektes errechnet. Als Beleihungswert wird der niedrigste der ermittelten Werte festgesetzt.
Notaranderkonto
Die Auszahlung des Darlehens erfolgt nicht an den Darlehensnehmer, sondern aufdas Konto eines Notars. Mit dieser Zahlung sind Auflagen des Kreditgebers zur Auszahlung verbunden. Der Notar haftet für die Erfüllung dieser Auflagen.
Notarbestätigung/Ranggarantie
Eine Bestätigung des Notars, daß die einzutragende Grundschuld die geforderte Rangstelle erhält. Dadurch kann die Auszahlung des Darlehens vor Eintragung der Grundschuld erfolgen, sofern die übrigen Auszahlungsbedingungen erfüllt sind.
Notierung
Amtliche Kursfeststellung an der Börse.
Nutzungsausfall
Begriff aus der Krafthaftpflichtversicherung.
Bei einem fremdverschuldeten Kfz-Unfall kann der Eigentümer des beschädigten Fahrzeuges Anspruch auf Nutzungsausfall erheben, wenn er keinen Mietwagen nimmt.
Objektives Risiko
Gefahrumstände, die die versicherte Gefahr beinhaltet.
Obliegenheiten
Das Versicherungsunternehmen ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der VN eine Obliegenheitsverletzung begeht. Sie liegt insbesondere vor, wenn er seiner vorvertraglichen Anzeigepflicht bzw. der Pflicht zur Anzeige von Gefahrerhöhungen nicht nachkommt.
Option
Der Käufer einer Option erwirbt sich das Recht auf Leistungen durch den Verkäufer der Option zu vorher festgelegten Konditionen.
Ordnungswidrigkeit
Verstoß gegen eine Verwaltungsvorschrift ohne kriminellen Charakter; wird mit einem Bußgeld geahndet.
Organisation
Aufbau bzw. Gliederung des Außendienstes.
Organisationsgeschäftsstelle
Eine Außenstelle, deren Aufgabe sich im wesentlichen auf die Betreuung des Außendienstes beschränkt.
Organisationsvertrag
In einem solchen Vertrag wird festgelegt, daß ein Versicherungsunternehmen einem anderen die eigene Organisation in Teilen oder komplett für die Vermittlung von Versicherungsverträgen zur Verfügung stellt.
Passiva
Das auf der rechten Seite der Bilanz verzeichnete Fremd- und Eigenkapital eines Unternehmens.
Personalcomputer
Die Abkürzung lautet: PC. Vielseitig einsetzbarer Mikrocomputer, der durch Zukauf von Hard- und Software in den Funktionen erweitert werden kann. Besteht aus Tastatur, Monitor und einem oder mehreren externen Speichern.
Pensionskasse
Bei der Pensionskasse handelt es sich um ein eigenes Lebensversicherungsunternehmen des Arbeitgebers (oder einer Gruppe von Arbeitgebern) in der besonderen Art einer betrieblichen Sozialeinrichtung, deren alleiniger Zweck es ist, die Versorgung der Arbeitnehmer zu übernehmen. In Deutschland gibt es ca. 150 Pensionskassen.
Pensionssicherungsverein
Dieser Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit wurde zum Zwecke der Insolvenzsicherung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung gegründet. Bei Insolvenz des Arbeitgebers werden durch den Pensionssicherungsverein die erworbenen Anwartschaften und die laufenden Renten für die Mitarbeiter sichergestellt.
Pflegebedürftigkeit
Begriff aus der Pflegeversicherung. Eine Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls so hilflos ist, daß er für bestimmte Dinge im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang täglich der Hilfe anderer Personen bedarf.
Pflichthaftpflichtversicherung
Gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Die wichtigste
Pflichthaftpflichtversicherung ist die Krafthaftpflichtversicherung.
Police
Traditioneller Ausdruck für Versicherungsschein.
Policendarlehen
Begriff aus der Lebensversicherung. Vorauszahlung eines Teils der Versicherungssumme bis zur Höhe des Rückkaufswertes.
Präjudiz
Gerichtliches Urteil mit richtungweisender Wirkung auf künftige gleichgelagerte Rechtsfälle.
Prämie
Anderer Begriff für Versicherungsbeitrag.
Prävention
Vorbeugung; Abwendung von strafbaren Handlungen; Schadenverhütung.
Prima-Fazie-Beweis
Beweis des ersten Anscheins.
Probeantrag
Unverbindlicher Versicherungsantrag, durch den das Risiko und die Tarifierung geprüft werden können.
Produkt-Haftpflichtversicherung
Erweiterung der Betriebs-Haftpflichtversicherung industrieller Betriebe und des Großhandels auf ganz bestimmte Schadenersatzansprüche.
Programm
Begriff aus der Datenverarbeitung. Aufstellung der zur Durchführung einer bestimmten Aufgabe erforderlichen Einzelschritte.
Programmiersprache
Sprache zur Formulierung von Rechenvorschriften (Datenstrukturen), die von einem Computer ausgeführt werden können.
Progressive Invaliditätsstaffel
Begriff aus der Unfallversicherung. Die Versicherungsentschädigung wird je nach dem Grad der Invalidität progressiv erhöht.
Pro-rata-Temporis
Zeitanteilig.
Provision
Meist in Prozent oder Promille der Versicherungssumme oder des Beitrages errechnete Vergütung, die der Abschlußvermittler eines Versicherungsvertrages erhält.
Public Relations
Abkürzung PR. Öffentlichkeitsarbeit; das Bemühen von Persönlichkeiten oder Unternehmen, Anerkennung und Vertrauen bei der Allgemeinheit zu gewinnen.
Quittung
Schriftliche Bescheinigung über den Empfang einer Zahlung oder Sachleistung.
Quote
Verhältnismäßiger Anteil; Teilbetrag
Rabatt
Meist in Prozenten ausgedrückter Abzug vom Versicherungsbeitrag, z.B. Kostenrabatt (ISP) oder Schadenfreiheitsrabatt (Kfz-Versicherung).
Ranggarantie
Notarbestätigung/Ranggarantie
Eine Bestätigung des Notars, daß die einzutragende Grundschuld die geforderte Rangstelle erhält. Dadurch kann die Auszahlung des Darlehens vor Eintragung der Grundschuld erfolgen, sofern die übrigen Auszahlungsbedingungen erfüllt sind.
Raub
Im Sinne der Einbruchdiebstahlversicherung: Schwer bestrafter Diebstahl unter Anwendung von Gewalt, Nötigung oder Drohung.
Rechnungsgrundlagen
Gilt für Versicherungszweige die nach mathematischen Prinzipien betrieben werden.
Begriff für die Ausgangswerte zur Kalkulation des Beitrages; z.B. in der Lebensversicherung der Rechnungszins bzw. die Sterbetafel.
Rechnungslegung
Vorlegung einer Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben einer Vermögensverwaltung.
Rechtsschutzversicherung
Versicherung zum Abdecken der Kosten eines Rechtsstreites.
Die Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, daß der Bürger seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann, ohne finanzielle Risiken eingehen zu müssen. Sie übernimmt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme (normalerweise 200.000 DM je Rechtsschutzfall):
- die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren
- Zeugengelder / Sachverständigenhonorare
- Gerichtskosten
- Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss.
Refinanzierung
Kapitalaufnahme, um selbst Kredite zu gewähren.
Regress
Rückgriff eines von mehreren Verpflichteten (der den Gläubiger befriedigt hat) auf die Mitverpflichteten. Rückgriff der Krafthaftpflichtversicherung gegen den Versicherten bei Leistungsfreiheit.
Regulierung
Siehe Schadenregulierung.
Reichsversicherungsordnung
Abkürzung RVO. Gesetz von 1911 zur Regelung der öffentlich-rechtlichen Kranken-Unfall, Alters- und Invaliditätsversicherung in Neufassungen noch heute gültig.
Reisegepäckversicherung
Versicherung des persönlichen Reisebedarfs.
Rendite
Der in Prozenten ausgedrückte Ertrag einer Kapitalanlage.
Rentabilität
Wirtschaftlichkeit; Verhältnis zwischen dem Jahresertrag und investiertem Kapital eines Unternehmens.
Rente
Regelmäßig erfolgende Zahlung eines Rechtsanspruches:
- Leistung eines Versicherers an den Versicherten
- Versorgungszahlung des Staates an nicht (mehr) arbeitende Personen.
Rentenversicherung
a) Gesetzliche Arbeiter- und Angestelltenversicherung: Zahlt Altersruhegeld, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten sowie Witwen- und Waisenrenten.
b) Form der Lebensversicherung
Revers
Schriftliche Verpflichtung oder Erklärung.
Risikoverlauf
Entwicklung des Risikos über einen bestimmten Zeitraum.
Risikozuschlag
Zuschlag auf den Tarifbeitrag wegen unnormaler Risikoverhältnisse.
Risiko
a.) Gefahr, Wagnis, Unsicherheit, z.B. über den Ausgang einer Unternehmung.
b.) Versicherte Gefahr.
Risikoausschluß
Nicht zu versichernde Gefahr.
Risikobeitrag
Der Teil des Lebensversicherungsbeitrages, der auf die vorzeitigen Todesfälle entfällt.
Risiko-Lebensversicherung
Kapitalversicherung auf den Todesfall über einen bestimmten Zeitraum.
Rotes Kennzeichen
Amtliches Kennzeichen für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten von Autos.
Rückdeckungsversicherung
Begriff aus der betrieblichen Altersversorgung.
Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung ab, die dazu dient, eine von ihm gegenüber einem Arbeitnehmer gegen über gemachten Versorgungszusage abzudecken.
Rückkauf
Vorzeitige Beendigung eines Lebensversicherungsvertrages.
Rückkaufswert
Die Summe, die fällig wird, wenn eine Lebensversicherung vorzeitig beendet wird.
Rückvergütung
a) siehe Dividende
b) in der Lebensversicherung s. Rückkaufswert.
Rückversicherung
Versicherung zur Deckung einer von einem Erstversicherer versicherten Gefahr.
Rußschäden
Kein Versicherungsanspruch besteht bei Rußschäden, die ohne einen Brand entstanden sind. Das gleiche gilt für Sengschäden.
Sabotage
Vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung von Maschinen oder Installationen zur Beeinträchtigung der Produktion eines wirtschaftlichen Unternehmens, z.B. eines Rüstungsbetriebes.
Sachleistungen
a) In der Versicherungswirtschaft wird ein durch den Versicherungsfall eingetretener Bedarf einer Entschädigung in den meisten Fällen mit Geld gedeckt. In einigen Versicherungssparten, wie z.B. der Glasversicherung kann der Versicherungsfall auch mit Naturalien entschädigt werden.
b) In der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen trennt man die Entschädigungsarten in Sach- und Barleistungen. Sachleistungen sind z.B. Behandlungs-, Beratungs- und Versorgungskosten.
Sachverständiger
Meist vom Gericht berufener Fachmann zur Begutachtung strittiger Fälle in dessen Fachgebiet.
Sachwert
Der aus dem Bodenwert, dem Gebäudewert und den anrechenbaren Nebenkosten errechnete Wert eines Objektes. Bei Erbbaugrundstücken wird der Bodenwert nicht mitgerechnet, jedoch die Erschließungskosten.
Sammelinkasso
Der Grundgedanke des Sammelinkassos ist, das normale Inkasso zu vereinfachen. In der Lebensversicherung geschieht dies mit Hilfe von Kollektivverträgen (früher Gruppenverträgen) sowie Kollektivrahmenverträgen (früher Sammelversicherungsverträgen).
Sammelversicherung
Eine Gesamtheit von Personen wird durch einen Vertrag versichert und erhält dadurch Vergünstigungen.
Sanierung
Alle wirtschaftlichen Maßnahmen zur Gesundung eines Unternehmens, zur Abwendung von Zahlungsunfähigkeit oder zur Verbesserung der Ertragslage.
Satzung
Verfassung einer öffentlich rechtlichen Körperschaft (z.B. Stadt, Gemeinde) oder einer privaten rechtlichen Gesellschaft (z.B. AG, GmbH).
Scanner
Apparat zur Erfassung einer kodierten Information (Schriften; Bilder) durch optisches Abtasten einer Vorlage.
Schadenaufwand
Alle, von einem Versicherer für Schäden geleisteten Zahlungen (einschließlich vorgenommener Schadenrückstellungen).
Schadendurchschnitt
Ergibt sich durch eine Umlegung der Schadenaufwendungen mit der Stückzahl der gemeldeten.
Schadenfeuer
Siehe Brand (Gegenteil Nutzfeuer)
Schadenminderung
Siehe Obliegenheiten.
Schadenquote
Auf den ganzen Bestand bezogene durchschnittliche Schadenhöhe.
Schadenwahrscheinlichkeit
Durch eine Versicherungsstatistik werden Wahrscheinlichkeitswerte ermittelt. Die Werte sind um so zuverlässiger je größer das Kollektiv ist.
Schaden
Einbuße an Rechtsgütern. Man unterscheidet zwischen materiellen (z.B. Vermögensminderung) und immateriellen Schaden (z.B. Ehre, Freiheit). Zentraler Begriff im Versicherungsrecht (Schadenversicherung).
Schlußüberschußanteil
Begriff aus der Lebensversicherung.
Der Schlußüberschuß beträgt einen bestimmten Prozentsatz der maßgebenden Gesamtbonussumme (d.h. inkl. bereits ausgezahlter Teile).
Schlüsselverlustversicherung
In der Einbruchdiebstahlversicherung ist es möglich, das Kosten für Schloßänderungen, gewaltsames Öffnen und Wiederinstandsetzungen einer Tür oder eines Behältnisses auf der Basis einer zu vereinbarenden Klausel mitversichert werden. Wichtig: Dies ist nur möglich, wenn der Schlüssel verloren ging.
Schmerzensgeld
Im Falle einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle der Freiheitsentziehung ist Schmerzensgeld eine Entschädigung, die nach der Rechtssprechung in Form von Geld abzuführen ist.
Schuldscheindarlehen
Die Bedingungen des Darlehns (auszuzahlender Betrag, Zinsen usw.) sind schriftlich durch den Darlehnsgeber und den Darlehnsnehmer bestimmt. Die Bedingungen werden in den Schuldschein eingetragen. Der Schuldschein fungiert als Beweisurkunde.
Schuldübernahme
Vertrag zwischen dem Gläubiger und einem Dritten, über dessen Eintritt in ein bestehendes Schuldverhältnis unter Befreiung des bisherigen Schuldners.
Schuldverschreibung
Wertpapier, in dem sich der Aussteller zu einer Leistung verpflichtet (z.B. Verzinsung eines erhaltenen Geldbetrages).
Schwackeliste
Monatlich erscheinender Marktbericht, in dem Ein- und Verkaufspreise für Gebrauchtwagen niedergelegt sind.
Schweigepflicht
Gesetzliche Pflicht bestimmter Berufsgruppen (Ärzte, Rechtsanwälte, Seelsorger u.ä.), über das Stillschweigen zu bewahren, was ihnen in ihrer Berufsausübung anvertraut wurde.
Selbstbeteiligung
(Selbstbehalt) Beteiligung eines Versicherungsnehmers an einem Schaden (z.B. Kfz-Kaskoversicherung).
Selbstentzündung
Entzündung bei chemischen oder physikalischen Vorgängen, die mit einer den jeweiligen Entzündungspunkt übersteigenden Wärmeabgabe verbunden sind (z.B. bei dichtgelagerten Steinen und Braunkohlemengen, bei feuchtem Heu, ölgetränkten Tüchern...).
Selektion
Risikoauslese bzw. Zusammensetzung eines ausgeglichenen Versicherungsbestandes.
Sengschäden
Ist ein Sengschaden infolge eines Brandes oder Blitzschlages, so ist er versichert.
Sicherungsschein / Sicherungsbestätigung
Der Sicherungsschein beinhaltet die Vereinbarung der Versicherungen mit den Kreditinstituten. Grundsätzlich gilt dies auch für die Sicherungsbestätigung, jedoch sind hier die rechtlichen Wirkungen geringer. Gemeinsam dienen sie der realen Kreditsicherung. Die wichtigsten Sicherungsbestätigungen und Sicherungsscheine sind Kraftfahrzeugsicherungsschein, Zubehör, Hypotheken, Sicherungsschein.
Solidargemeinschaft
Begriff aus der Sozialversicherung. Das Prinzip der Solidarität besagt, daß die Sozialversicherten wechselseitig miteinander verbunden sind.
Sonderwagnisse
Erhöhte Risiken in der Lebensversicherung oder Krankenversicherung, deren Aufnahme nur unter erschwerten Bedingungen realisierbar ist.
Spareinlagen
Spargelder, die zur Anlage oder Ansammlung von Vermögen dienen.
Sparprämie
Für die Anhäufung von Deckungskapital in der Lebensversicherung.
Sperrminorität
Hat ein Aktionär mehr als 25 % des gezeichneten Kapitals aufgebracht, so kann er die Hauptversammlungsbeschlüsse verhindern, da für diese eine dreiviertel Mehrheit von Nöten ist.
Sprinkleranlage
Selbstauslösende Feuerlöscheinrichtung, bei der aus einem Leitungssystem an der Decke Wasser gespritzt wird.
Sterbegeld
Leistung, die im Todesfall fällig wird und zur Deckung der Aufwendungen für eine Beisetzung dient.
Sterbegeldversicherung
Lebensversicherungen mit Sterbegeldleistung.
Sterbetafel
Sterbewahrscheinlichkeit einer bestimmten Menge von Menschen wird erfaßt. Sterbetafeln sind Ergebnisse der Wahrscheinlichkeitsrechnung.
Sterblichkeitsgewinn
Die tatsächliche Sterblichkeit ist geringer als die zugrunde gelegte Sterblichkeit. Ergebnis ist ein Gewinn für die Lebensversicherung.
Stiftung Warentest
Satzungsgemäße Aufgabe der 1964 von der Bundesregierung errichteten Stiftung Warentest ist es, "die Öffentlichkeit über objektivierbare Merkmale des Nutz- und Gebrauchswertes sowie über objektivierbare Merkmale der Umweltverträglichkeit von Waren und privaten sowie individuell nutzbaren öffentlichen Leistungen zu unterrichten". Das gilt beispielsweise für Fernsehgeräte, Geschirrspülmaschinen, Filmkameras und Kosmetikartikel genauso wie für Urlaubsreisen, Versicherungen oder Kreditangebote. Die Prüfungen werden von anerkannten Fachinstituten durchgeführt, von den wissenschaftlichen Mitarbeitern der Stiftung ausgewertet, durch Redakteure in eine allgemeinverständliche Sprache übersetzt und in den Zeitschriften "test" (Druckauflage ca. 1,2 Millionen Exemplare) sowie "Finanztest" (Druckauflage ca. 350.000 Exemplare) veröffentlicht. Bei der Stiftung Warentest handelt es sich um eine objektive und völlig unabhängige Institution. So werden z.B. in der Zeitschrift "test" keine Anzeigen aufgenommen. Zu etwa drei Vierteln finanziert sich die Stiftung aus eigenen Einnahmen, die sie aus dem Verkauf der Zeitschriften und vieler Sonderpublikationen erhält; die restlichen Mittel bekommt sie vom Bund in Form öffentlicher Zuwendungen. Im übrigen verbreitet die Stiftung Warentest ihre Untersuchungsergebnisse nicht nur über ihre eigenen Zeitschriften, sondern stellt diese Resultate auch anderen Publikationen und Medien zur Verfügung.
(Quelle: Presseinformationen der Bundesregierung)
Storno
Rückbuchung
Stornoquote
Verhältnis von Storno zu durchschnittlichem Versicherungsbestand.
Stornoverhütung
Sehr wichtig, um eine erhöhte Fluktuation des Bestandes zu verhindern. Um eine Stornoverhütung zu betreiben, muß die Ursache des Stornos erkannt werden, z.B. falsche Risikoauslese.
Stückkosten
Sind Verwaltungskosten pro Vertrag. Sie sind ein Bestandteil des Beitrages.
Sturmversicherung
Als Elementarversicherung ein eigenständiger Versicherungszweig. Sie wird angeboten als gewerbliche und landwirtschaftliche Gebäude- und Inhaltsversicherung sowie zusammen mit der verbundenen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Alle Schäden, die unmittelbar und als Folge von Sturm von mindestens 8 Windstärken entstehen sind versichert. Häufig auch Hagelschäden.
Subjektives Risiko
Gefahrenumstände, die von den Eigenschaften der Menschen abhängig sind und somit für das Risiko Ausschlag geben (z.B. Vorsatz).
Summenanpassungsklausel
Anpassung der Versicherungssumme an die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse bzw. Wertänderungen.
Tarifbedingungen
Im juristischen Sinne sind sie allgemeine Versicherungsbedingungen, erweitern diese jedoch und beinhalten günstigere Bedingungen für den VN.
Tarifgruppen
Sie sind wichtig in der Kfz-Versicherung. Tarifgruppen sind eine Einteilung nach beruflichen und regionalen Kriterien.
Tarifvertrag
Vertrag zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden, durch die vor allem Rechtsnormen über Inhalt, Abschluß und Beendigung von Arbeitsverhältnissen festgesetzt werden.
Tarifzonen
Einteilung einer Region nach besonderen Gefahrenverhältnissen.
Technischer Überschuß
Überschuß aus dem technischen Versicherungsgeschäft.
Technische Versicherungen
Sie decken alle technischen Risiken ab (z.B. Maschinenversicherung).
Teileigentum
Der Anteil an gewerblich genutzten Objekten, z.B. Laden, Praxis etc..
Teilwert
Alle Teilwerte eines Betriebes zusammen ergeben den Substanzwert dieses Unternehmens.
Telefax
Fernkopierdienst der Deutschen Bundespost; der ans Fernsprechnetz gekoppelte Fernkopierer übermittelt eingegebene Vorlagen innerhalb weniger Minuten einem anderen Telefaxteilnehmer.
Telekommunikation
Alle nachrichtentechnischen Verfahren zur Übertragung analoger und digitaler Daten über räumliche Entfernungen, um den ein- oder wechselseitigenen, optischen oder akustischen Informationsaustausch zwischen Menschen bzw. technischen Systemen zu ermöglichen.
Termfixversicherung
Ist eine Lebensversicherung, die entweder beim Tod des VN oder an einem festgelegten Zeitpunkt zur Auszahlung kommt.
Termingeschäfte
Geschäfte, bei dem die vertraglichen Vereinbarungen nicht zur Zeit des Geschäftsabschlusses, sondern später erfüllt werden.
Thesaurierung
Ansammlung eines Gewinnes und damit verbundene Rücklagenbildung.
Tilgungslebensversicherung
Gemischte Lebensversicherung, die mit Ablauf der Tilgung eines Darlehens dient.
Töchteraussteuerversicherung
Siehe Aussteuerversicherung.
Todesfallversicherung
Man unterscheidet die lebenslängliche und die temporäre (kurze) Todesfallversicherung. Der Versicherer muß im Todesfall leisten.
Es gibt zwei direkte Lebensversicherungen: die kurzfristige Risiko-Lebensversicherung und die lebenslängliche Kapitalversicherung. Hier tritt der Versicherungsfall beim Tod des Versicherungsnehmers ein.
Die Unfallversicherung ist nur soweit Todesfallversicherung, wenn der Versicherungsnehmer auch bei einem Unfall zu Tode kommt.
Transportversicherung
Sachversicherung. Sie beinhaltet die Kaskoversicherung (Transportmittelversicherung), die Cargoversicherung (Transportgutversicherung), aber auch die Haftpflichtversicherung. Sie wird geteilt Seeversicherung, Lufttransportversicherung und Binnentransportversicherung sowie als Versicherung des Transportmittels, als Kaskoversicherung und der transportierten Gegenstände als Güterversicherung.
Treuhandzahlung
Die Auszahlung des Darlehens an eine Bank mit bestimmten Auflagen. Für die Einhaltung der Auflagen haftet die Bank. Die Auflagen bestehen in der Regel darin, daß die Weitergabe des Geldes an den Darlehensnehmer nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen darf.
Typklassenverzeichnis
Nach dem Fahrzeugtyp richtet sich in der Fahrzeugvoll- und Teilversicherung der Beitrag. Die verschiedenen Fahrzeugtypen werden in Typklassen zusammengefaßt. Diese Summe aller Typklassen ergeben das Typklassenverzeichnis.
Überschuß
Überschüsse, die in den Sicherheitszuschlägen bei Sterbewahrscheinlichkeit sowie in den Rechnungsgrundlagen enthalten sind, werden dem Versicherungsnehmer als Dividende erstattet.
Nach Sicherheitszuschlägen in der Lebensversicherung werden Überschüsse gebildet. Diese müssen zur Erhöhung der Versicherungsleistung für den VN verwendet werden.
Überschußverteilung
Verteilung der Überschüsse des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit an die Mitglieder.
Überspannungsschäden
Versicherer ersetzt Überspannungsschäden durch Blitz im Rahmen der Hausratersicherung. Entschädigt wird nur bis zu 5 % der Versicherungssumme. Die Entschädigungsgrenze ist vertraglich erhöhbar.
Überversicherung
Sachversicherung, bei der die Versicherungssumme höher ist als der Versicherungswert.
Umlageverfahren
Verfahren zur Ermittlung der Prämien. Die Ausgaben des Versicherer in einer Versicherungsperiode werden ermittelt und auf die Versicherungsnehmer verteilt.
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
Allgemeine Verbrauchssteuer auf Warenlieferungen und Dienstleistungen.
Umwelthaftung
Nach dem Umwelthaftungsgesetz (UHG) wird eine Verursachungsvermutung aufgestellt, wenn ein Mensch durch Umwelteinflüsse zu Schaden gekommen ist.Das heißt, ein Betreiber einer Anlage ist der Schadenverursacher, wenn diese in der Lage dazu ist, die aufgetretenen Schäden zu verursachen. Die Haftung erstreckt sich auf Gesundheits-, Körper- und Sachschäden. Entschädigt wird bis zu 160 Mio. DM je Person und Sachschaden.
Unerwünschte Risiken
Es gibt Risiken, die für den VR so groß sind, daß er sie nicht weiter oder nur begrenzt tragen möchte. Es gibt dann Möglichkeiten des Fernhaltens (z.B. bestimmte Fragestellungen im Antragsformular und damit die Nutzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht).
Unfall
Jeder Körperverletzung, die eine Person durch ein plötzlich auf sie einwirkendes Ereignis unfreiwillig erleidet.
Unfall-Zusatzversicherung
Zusatzversicherung zur Lebensversicherung.
Unfallversicherung
Privatversicherung, bei der die finanziellen Folgen eines Unfalles (insbesondere Invalidität und Tod) versichert werden.
Unterschrift
Eigenhändige Namenszeichnung zur Anerkennung einer Urkunde.
Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige Einrichtung (in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, einer GmbH oder seltener einer Stiftung) mit dem ausschließlichen Zweck Versorgungsleistungen zu gewähren. Im Unterschied zur Pensionskasse schließt die Unterstützungskasse Rechtsansprüche auf ihre Leistungen aus. In Deutschland gibt es ca. 5200 Unterstützungskassen.
Unterversicherung
Sachversicherung, bei der der Versicherungswert höher liegt als die Versicherungssumme
Unwiderrufliche Bezugsberechtigung
Siehe Bezugsberechtigung.
Verkehrswert/Verkaufswert
Der Wert eines Gebäudes oder Grundstücks, der sich unter Berücksichtigung der jeweiligen Marktsituation realisieren läßt.
Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG)
Das 5. Vermögensbildungsgesetz ist auch als "936 DM-Gesetz" bekannt.
Mit diesem Gesetz will der Staat die Eigentums- und Vermögensbildung der Arbeitnehmer fördern.
Versorgungsausgleich
War ein geschiedener Ehepartner während der Ehe nicht oder nur zum Teil berufstätig, dient der Versorgungsausgleich der Alters- und Invalidenvorsorgung.
Versorgung
Öffentliches Dienstrecht, materielle Sicherstellung der Beamten und ihrer Hinterbliebenen.
Versicherungspflicht
Sie ist gegeben aufgrund von Gesetzen und Satzungen. Kann auch ohne Mitwirkung des VN in Kraft treten z.B. Sozialversicherung.
Versicherungspflichtgrenze
Angestellte und Arbeiter sind bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht mehr versicherungspflichtig.
Versicherungsschein
Er ist eine Beweisurkunde über den Versicherungsvertrag, die vom Versicherer unterzeichnet sein muß (Police). Er enthält den Versicherungsinhalt ebenso wie Besondere Versicherungsbedingungen (Klauseln). Muß vom Versicherer an den Versicherungsnehmer überreicht werden.
Versicherungssumme
Ist die Geldsumme, die als Versicherungsleistung im Versicherungsfall vom Versicherer nach dem Vertrag zu leisten ist.
Versicherungsträger
Im Bereich der Individualversicherung spricht man von Versicherungsunternehmen. In der Sozialversicherung von Versicherungsträgern.
Versicherungsvertrag
Er kommt zustande durch übereinstimmende rechtsgeschäftliche Willenserklärungen des Versicherers und des Versicherungsnehmers.
Versicherungswert
Der Wert des versicherten Interesses. Der Versicherungswert entspricht dem Sachwert.
Vertrauensschadenversicherung
Sie sichert den Arbeitgeber gegen Schäden durch vorsätzliche schadenersatzpflichtige Handlungen von Vertrauenspersonen (Arbeitnehmer) ab. Diese Handlungen sind z.B. Betrug, Untreue oder Unterschlagung.
Vertrieb
Ist die planmäßige Absatztätigkeit des Unternehmens. Die Ausführung erfolgt zum größten Teil durch haupt- und nebenberufliche Vermittler, Makler sowie Mehrfachagenten.
Verursacherprinzip
Begriff aus der Umwelthaftung. Eine Anlage, die Schadstoffe an die Umwelt abgibt, muß auch für die Beseitigung der durch diese Schadstoffe entstandenen Umweltschäden bezahlen.
Verwaltungskosten
Alle Kosten, die durch die Führung des Versicherungsbetriebes und der Abwicklung der Versicherungsverträge entstehen.
Verzinsliche Ansammlung
Ausgeschüttete Gewinnanteile werden beim Versicherungsunternehmen gesammelt und verzinst. Sie stellen somit das Gewinnbeteiligungssystem der Lebensversicherungsnehmer dar (Dividende).
Vorauszahlung
Teilauszahlung der Versicherungssumme vor Eintritt des Versicherungsfalles (Policendarlehen).
Vordatierung
Vorverlegung des formellen Versicherungsbeginns.
Vorsatz
Bezeichnung für das willentliche und wissentliche Herbeiführen eines Schadens (direkter Vorsatz). Als bedingten Vorsatz bezeichnet man das in Kaufnehmen und Billigen eines solchen herbeigeführten Schadens.
Vorsorgepauschale
Sonderausgaben können sich steuerlich nur insoweit auswirken, als sie die Pauschalbeträge, die jedem Steuerpflichtigen zustehen, übersteigen. Es sind Mindestbeträge, die auch ohne den Nachweis tatsächlicher Aufwendungen gewährt werden.
Vorstand
Gesetzlich vorgeschriebenes leitendes Gremium bei Stiftungen, Vereinen, Genossenschaften und Aktiengesellschaften.
Vorvertragliche Anzeigepflicht
Obliegenheit. Der Versicherungsnehmer hat alle ihm bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sein könnten, dem Versicherer mitzuteilen.
Sollte der Versicherungsnehmer vorsätzlich falsche Angaben machen, so ist dem Versicherer das Recht eingeräumt, vom Vertrag zurückzutreten.
Vorzugsaktien
Die gegenüber den Stammaktien privilegierten Aktien.
VVG
Versicherungsvertragsgesetz
Wagnisgruppe
Begriff aus der Kraftfahrtversicherung.
Wagnisse, die durch gleiche Merkmale gekennzeichnet sind, werden zu Wagnisgruppen zusammengefaßt. Mehrere große Wagnisgruppen, die ebenfalls durch gleiche Merkmale gekennzeichnet sind, werden zu Gefahrgruppen zusammengefaßt.
Wassersportfahrzeuge
Versicherbar im Rahmen der Transportversicherung aufgrund bestimmter Bedingungen.
Wertberichtigung
Bestandteil einer indirekten Abschreibung, um nicht in das betroffene Konto zu buchen.
Wertminderung
In Prozenten ausgedrückte Differenz zwischen dem Gesund- und dem Krankwert.
Wertschätzung
Eine Wertschätzung ist ein Gutachten über den Wert eines Gebäudes/Grundstücks unter Berücksichtigung des Verkehrswertes, Sachwertes bzw. Mietwertes und wird ab einer Darlehenssumme von mehr als 300.000 DM erforderlich.
Widerrufsrecht
Recht des Versicherungsnehmers, einen abgeschlossenen Vertrag innerhalb von 10 Tagen zu widerrufen. Innerhalb dieser Frist muß der Widerruf beim Versicherer eingegangen sein.
Wiederinkraftsetzung
Wiederaufnahme eines beispielsweise durch Rücktritt oder Kündigung beendeten Vertrages.
Wohnungsbauprämiengesetz
Ziel des Wohnungsbauprämiengesetzes ist es, bei Personen mit kleinen und mittleren Einkommen die Bereitschaft zu wecken, Sparleistungen für die Finanzierung von Wohneigentum zu erbringen. Sparleistungen auf einem Bausparkonto werden vom Staat deshalb durch die Gewährung von Wohnungsbauprämien in besonderem Maße gefördert.
Wohnungseigentum
Anstelle von Grundeigentum kann man auch Sondereigentum an Wohnungen, verbunden mit Gemeinschaftseigentum am Grundstück und den Gemeinschaftseinrichtungen (Treppen, Flure, Antennen usw.) erwerben. Ein solches Wohnungseigentum wird im Wohnungsgrundbuch eingetragen und kann wie ein Grundstück mit einer Grundschuld oder Hypothek belastet werden. Dies gilt auch für Erbbaurechte.
Zahlungsverzug
Der Schuldner gerät in Verzug, wenn er durch sein Verschulden weder termingerecht noch zum Zeitpunkt einer vom Gläubiger gesetzten Nachfrist zahlt.
Zeitrente
Eine Rente, welche nur für einen bestimmten Zeitraum berechnet ist.
Zeitwert
Der Wert eines Gegenstandes zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt.
Zentraleinheit
Der Kern einer Datenverarbeitungsanlage; Teile Rechenwerk, Steuerwerk und den Speicher zusammenfassend.
Zinsbindung
Die Zinsbindung bestimmt, für welchen Zeitraum der Darlehensgeber den Zinssatz nicht verändern darf. Aufgrund der sich verändernden Marktsituationen kann der Zinssatz nicht über die gesamte Darlehenslaufzeit (durchschnittlich 30 Jahre) festgeschrieben werden. In Zeiten einer Niedrigzinsphase sind Darlehensnehmer natürlich an einer möglichst langen Zinsbindung interessiert. In einer Hochzinsphase verhält es sich genau umgekehrt.
Zinsen
Ein prozentual festgelegtes Entgelt für überlassenes Kapital.
Zinsgewinn
Der Unterschied zwischen Zinseinnahmen aus angelegtem Kapital und zugrunde gelegtem Rechnungszinsfuß. Ist Haupteinnahmequelle der Lebensversicherung.
Zusatzbedingungen
Zusätzliche für einen bestehenden Zweig vereinbarte Bedingungen. Sie dienen der Erweiterung und Verbesserung des Versicherungsschutzes oder seiner Anpassung an besondere Risiken.
Zusatzversicherung
Es gibt 2 Arten von Zusatzversicherungen. Die eine als zusätzliche Privatversicherung zur Sozialversicherung; die andere als Erweiterung bestehenden oder gleichzeitig genommenen Versicherungsschutzes.
Zuteilung
Ein Bausparkonto wird zugeteilt, wenn das Mindestsparguthaben erreicht ist, eine genügend hohe Bewertungszahl erreicht ist und im Zuteilungsmonat die Mindestbewertungszahl erreicht wurde.
Zuteilungsmasse
Der Bausparkasse zufließende Mittel (Bausparbeiträge, gutgeschriebene Zinsen, Tilgungsleistungen). Die Zuteilungsmasse ist ausschlaggebend für das Volumen der Bausparverträge.
Zwischenbericht
Bericht börsennotierter Aktiengesellschaften zur Information ihrer Aktionäre.
Zwischenfinanzierung
Hat ein Bausparer seine Mindestansparung geleistet, so gewährt ihm die Bausparkasse ein Darlehen zur Zwischenfinanzierung seines Bauvorhabens, jedoch mit Abtretung der Rechte aus dem Bausparvertrag sowie Eintragung einer Fremdschuld.