Es gibt verschiedene Krankenversicherungssysteme: Alle Arbeitnehmer, deren Bruttogehalt eine bestimmte Pflichtversicherungsgrenze, die so genannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (2008: 48.150), nicht übersteigt, müssen sich in einer Krankenkasse versichern (Versicherungspflicht).
Wer mehr verdient oder sich selbständig macht bzw. selbständig ist, hat die Wahl: Man kann freiwilliges Mitglied der Krankenkasse bleiben oder man kündigt die Kassenmitgliedschaft und versichert sich privat. Dann müssen, jetzt oder später, aber auch unterhaltsberechtigte Familienmitglieder (nicht berufstätiger Ehepartner und Kinder) privat versichert werden.
Beamte erhalten für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige von ihrem Dienstherrn einen Teil der Heilkosten ersetzt (in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent). Man spricht hier von der sogenannten "Beihilfe". Die restlichen Kosten sollte man über sogenannte "Restkosten-versicherungen" über private Krankenversicherungen abdecken.
Einige wenige Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes (Soldaten, kasernierte Polizisten, Berufsfeuerwehrleute) wird sogenannte "freie Heilfürsorge" vom Staat geboten. Diese Personen müssen keine eigenen Versicherungsbeiträge bezahlen. Den unterhaltsberechtigten (nicht erwerbstätigen) Familienangehörigen dieser Personen, die in der Regel Beamte sind, wird Beihilfe gezahlt.
Wer auf sein laufendes Einkommen angewiesen ist, braucht für eine Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall Versicherungsschutz. Wenn die Arbeitsunfähigkeit bei Arbeitnehmern über die Zeit einer Lohnfortzahlung hinausgeht und das Krankengeld der Krankenkasse deutlich niedriger ist als das bisherige Nettoeinkommen, benötigen insbesondere Arbeitnehmer mit höherem Einkommen oder Selbständige bzw. Freiberufler ein sogenanntes "Krankentagegeld".
Zusätzlich zum Versicherungsschutz über die gesetzliche Krankenkasse kann man private Krankenzusatzversicherungen abschließen, die vor allem bei einem Krankenhausaufenthalt besondere Leistungen bezahlt (freie Krankenhauswahl, Ein- bzw. Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung) oder Leistungen ersetzt, die die Krankenkassen in den letzten Jahren gekürzt haben (Brille, Zahnersatz, Massagen usw.).
Eine private Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt die evtl. von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gedeckten Kosten für eine Heilbehandlung (auch Operationen) im Ausland, wenn auf einer Auslandsreise etwas passiert.
Bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist größte Vorsicht vor Versicherungsvermittlern geboten. Es werden zwischen 5 bis 8 Monatsbeiträge an Provisionen gezahlt. Da nimmt es mancher Vermittler mit der Wahrheit oder der "Beratung" nicht so genau. Sie müssen alle Vorerkrankungen genau angeben. Sie sollten niemals zur PKV überwechseln, ohne sich neutral beraten zu lassen, z. B. durch den Bund der Versicherten oder eine Verbraucherzentrale oder ohne sich ausführlich durch Broschüren oder Bücher informiert zu haben. Die Entscheidung ist eine Entscheidung fürs ganze Leben! Und sie lässt sich nicht rechnen. Keiner kann Ihnen per Computerprogramm sagen, ob der Verbleib in der Kasse oder ein Wechsel in die PKV besser ist, und welches private Unternehmen auf Dauer das Beste ist. Das könnte ein Computer erst am Ende Ihres Lebens errechnen.
Wenn Sie bereits privat krankenversichert sind sollten Sie Ihre private Krankenversicherung auf Beitragseinsparungen untersuchen, evtl. bei der Krankenhausbehandlung von der ersten Klasse auf die zweite Klasse umstellen, Zahnbehandlungen und Zahnersatz ausschließen oder höhere Selbstbeteiligungen vereinbaren. Außerdem sollten Sie prüfen, ob ein Wechsel in einen jüngeren Tarif möglich ist und sich Gegenangebote von anderen Versicherungsunternehmen einholen (wenn man für einen Wechsel noch gesund und nicht schon zu alt ist).
Eine stationäre oder ambulante Zusatzversicherung sollte erst abgeschlossen werden, wenn alle anderen - wichtigeren - Versicherungen in ausreichender Höhe bestehen.
Die Auslandsreisekrankenversicherung ist immer empfehlenswert. Kann ein Kranker oder Verletzter am Urlaubsort nicht ausreichend versorgt werden, zahlt die private Versicherung auch einen medizinisch notwendigen Rücktransport (gegebenenfalls mit Flugzeug). Ein Rücktransport wird von einer Krankenkasse grundsätzlich nicht gezahlt. Außerdem übernimmt eine gesetzliche Krankenkasse auch in den Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, nur die Leistungen, die in dem Reiseland üblich sind. Auch für diejenigen, die in einer privaten Krankenversicherung versichert sind oder über die staatliche Beihilfe Krankenkosten erstattet bekommen, ist der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung meist sinnvoll, da die private Krankenversicherung und auch die staatliche Beihilfe nur bedingt die im Ausland anfallenden Kosten übernehmen.
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